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ORF darf kein Ö3 TV machen – Medienbehörde lehnt Antrag ab

Logo Hitradio Ö3Der Österreichische Rundfunk (ORF) darf sein Radioprogramm Ö3 nicht mit zusätzlichen Videoinhalten versehen und auf der Ö3-Webseite verbreiten. Die Medienbehörde KommAustria lehnte die beantragte Genehmigung des neuen Angebots ab, weil dies nicht vom ORF-Gesetz gedeckt sei.

Ö3-Live/Visual sollte nach Vorstellung des ORF ein bebildertes Radio darstellen, in dem das Hörfunkprogramm Ö3 um Musikvideos und Livebilder aus dem Sendestudio ergänzt wird (RADIOSZENE berichtete).

Die KommAustria stuft das geplante Angebot als Fernsehprogramm ein, auch wenn es aus technischer Sicht nur online verbreitet werden würde. Der Versorgungsauftrag des ORF umfasse jedoch nur die bestehenden TV-Sender ORF eins, ORF 2, ORF III und ORF Sport+, erklärte die Medienbehörde.

Der ORF will mit rechtlichen Schritten gegen die Entscheidung vorgehen. „Der ORF braucht die Möglichkeit, die neuen Medienplattformen für seine Programme im Sinne seines Publikums mit Projekten wie zum Beispiel Ö3-Visual-Radio nutzen zu können und darf nicht von den Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten werden“, sagte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in Wien. „Deshalb werden wir uns mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden.“

Weiterführende Informationen:
Medienbehörde KommAustria weist Antrag ab: ORF Online-Angebot „Ö3-Live/Visual“ von Gesetz nicht gedeckt
Auftragsvorprüfung zur Änderung des Online-Angebots oe3.ORF.at

 

XPLR: MEDIA Radio-Report