Neue NRW-Privatradiokette: „Inselreise zwischen den Sendern“

LFM_frequenzen_bigThomas Würfel sieht es touristisch: „Es ist eine Inselreise zwischen den Sendern“ nennt der Technikreferent der LfM das, was da jetzt als sog. landesweite Privatradiokette zur Lizensierung ausgeschrieben ist. Es kam ein bunter Flickenteppich zusammen an teils sehr weit voneinder getrennten Standorten. Von einer annähernden Vollversorgung entlang einer Metropolenschiene kann wahrscheinlich nur an der Ruhr gesprochen werden.

Auffällig vor allem, dass eine Reihe von Kanälen, die in einem ursprünglichen Konzept und in einem Gutachten des Münchener Instituts für Rundfunktechnik IRT noch verzeichnet waren, in der Ausschreibung nicht auftauchen. Am spektakulärsten ist das bei den beiden Frequenzen, die aus dem Erbe der untergegangenen „Welle West“ – dem Lokalradio im Kreis Heinsberg – der landesweiten Kette zugeschlagen werden sollte.

Doch wie Phönix aus der Asche soll dieses Lokalradio nun plötzlich wiedererstehen. Es sollen bereits erste Gespräche und Vertragsentwürfe unter Beteiligung der RadioGroup für die Betriebsgesellschaft geben, pfeifen die Branchenspatzen von den Dächern. Und weil das neue Landesmediengesetz dem Lokalfunk bei der Frequenzvergabe Vorrang einräumt, mussten die beiden Heinsberger Kanäle -um rechtliche Querelen zu vermeiden- erstmal aussen vor bleiben. Das tat besonders weh, denn beide Frequenzen wären gut umkoordinierbar gewesen. Eine von ihnen sei gar für Aachen-Stadt vorgesehen gewesen, hiess es aus gut informierten Kreisen. Jetzt gehe in der Euregio eine Reichweite von fast einer Million Hörern für die landesweite Kette verloren.

Ebenfalls noch nicht im Paket ist eine für den Düsseldorfer Raum vorgesehene Frequenz, eine Dortmunder und eine am Standort Mönchengladbach vor einigen Jahren vom WDR auf Vorrat koordinierte Frequenz. Insgesamt 11 weitere Frequenzen seien noch auf der Hinterhand, so Würfel weiter. Für dieses 2. Paket liefen noch nationale und internationale Abstimmungen. Man hoffe, in spätestens 18 Monaten hier Konkreteres zu wissen.“ Vielleicht auch früher“, so der LfM -Experte.

Zudem habe man die Entwicklung bei den BFBS-Frequenzen im Blick. Denn wie der Entwurf des neuen Landesmediengesetzes vorgibt, wird eine UKW-Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig erheblich eingeschränkt. Mit Datum 31.12. 2013 friert das Gesetz den Bestand der analogen Frequenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in NRW ein. (§10, Abs.2). Neu freiwerdenden Frequenzen sollen damit vorrangig der Fortentwicklung des Privatfunks im Land dienen.

Im neuen Paragraphen 14, Abs. 1 konkretisiert das Gesetz dann die „Hackordung“ der Berücksichtigung bei der Frequenzvergabe: An erster Stelle steht eine Vollversorgung mit Lokalfunk – und das gilt auch schon für den Digitalbereich. Erst an zweiter Stelle rangieren landesweite Angebote. An dritter Stelle folgen die Campusfunker.

Interessantes vollzieht sich überhaupt bei derartigen Sendern im sog. vereinfachten Zulassungsverfahren. Der Einrichtungsfunk kann nach § 84, Abs. 3 künftig Werbung ausstrahlen. Ein bisher geltendes Werbeverbot soll ersatzlos entfallen. Weiter liberalisiert wurde auch der Veranstaltungsfunk. Er darf nach § 86, Abs.2 statt bisher 14 Tage einen Monat lang senden.

Der kurios gefasste § 55 im ersten Referentenentwurf vor einigen Monaten findet sich im neuen Gesetzentwurf nicht mehr wieder. In diesem Paragrafen hätte eine Lokalfunkstation ihr örtliches Angebot auf eine Stunde on air reduzieren können, wenn entsprechende lokale Angebote im Internet parallel laufen. Dafür findet sich im neuen Absatz 6 des Paragrafen 14 die originelle Bestimmung, dass vom lokalen Veranstalter nicht genutzte Frequenzen dem entsprechenden Rahmenprogramm-Veranstalter zugewiesen werden können.