
Daher schlägt der Verband Bayerischer Lokalrundfunk e.V. Alarm und fordert in einem Schreiben an Bundesarbeitministerin Andrea Nahles und die Bayerische Wirtschafts- und Medienministerin Ilse Aigner, bei sogenannten „Orientierungspraktika“ die gleichen Regelungen wie für Praktika im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung festzulegen – sprich: Kein Mindestlohn.

Unter Orientierungspraktika versteht der VBL ein „Schnupperpraktikum“, das junge Menschen nach ihrem Abitur und während des Studiums absolvieren, um herauszufinden welche Ausbildung bzw. welchen Beruf sie einschlagen wollen. Lokale und regionale Radio- und Fernsehstationen böten dabei die Möglichkeit, den Redaktions- und Sendealltag kennenzulernen. VBL-Vorsitzender Willi Schreiner warnt: „Würde bei diesen ‚Schnupper-Praktika‘ die Mindestlohn-Regelung angewendet werden, könnten die Radio- und Fernsehsender derartige Praktika nicht mehr ermöglichen.“
Orientierungspraktika sollten mindestens einen und maximal drei Monate dauern, konkretisiert Schreiner auf Nachfrage von RADIOSZENE. Eine Bezahlung sei für diese Zeit aus seiner Sicht „nicht erforderlich“, so Schreiner, weist aber darauf hin, dass dies seine private Meinung sei. Seitens des VBL gebe es dazu keine Empfehlung.
„Dauerpraktika, die manche Arbeitgeber jungen Arbeitssuchenden mit fertigem Berufs- oder Studienabschluss anbieten, lehnt Schreiner dagegen ausdrücklich ab. Etwa wenn ein bereits halbjähriges Praktikum mit der vagen Aussicht auf ein Volontariat erneut ohne Bezahlung verlängert wird. Solche Fälle seien ihm zumindest im bayerischen Lokalfunk jedoch nicht bekannt, sagt Schreiner.
Sein Anliegen habe er Bayerns Wirtschafts- und Medienminsiterin Ilse Aigner bei einer Diskussion in München auch bereits persönlich vorgetragen, was nach seiner Aussage auch „positiv aufgenommen“ wurde.









