KRONEHIT und VÖP bringen Programmbeschwerde gegen ORF ein

KRONEHITDer bundesweite Privatradioveranstalter KRONEHIT und der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) haben gestern die vor einiger Zeit angekündigte Beschwerde gegen die Programmgestaltung des ORF im Radiobereich bei der KommAustria eingebracht.

Die Beschwerde zeigt auf, dass sowohl das Radioangebot des ORF insgesamt, vor allem aber auch das Programm von Ö3 bei weitem nicht den gesetzlichen Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entspricht.

Dr. Ernst Swoboda (Bild: KRONEHIT)
Dr. Ernst Swoboda (Bild: KRONEHIT)

KRONEHIT-Geschäftsführer Ernst Swoboda: „Das im Vergleich zu allen anderen öffentlich-rechtlichen Radiosendern in Europa geradezu überbordende reine Unterhaltungsangebot in den ORF-Radios, vor allem natürlich auf Ö3, und das konsequente Negieren des Programmauftrags in den Sparten Kultur, Sport und Information führt zum einen zu einer dem Gesetz klar widersprechenden Verzerrung des Radioangebotes am Markt, zum anderen aber vor allem aus der Sicht des Radiokonsumenten dazu, dass dieser für seine Rundfunkgebühren de facto NICHTS erhält. Denn der ORF bietet vor allem auf dem bei weitem meist gehörten ORF-Radiosender Ö3 nur das an, was man als Radiohörer auch ohne Gebühren auf Privatsendern hören kann. Das ist ein unhaltbarer Zustand und wir möchten den Behörden mit unserer Beschwerde die Gelegenheit geben, das abzustellen.

Unterstützt wird die von KRONEHIT angeführte Beschwerde vom Verband der Privatsender (VÖP), der sich in Vertretung etlicher anderer Privatradiosender der Beschwerde angeschlossen hat.

Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP dazu: “Der VÖP hat bereits aufgezeigt, dass das TV-Programm ORF eine starke Unterhaltungsorientierung hat. Damit hat der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag vernachlässigt. Im Radio sehen wir die Situation ähnlich. Ö3 als stärkster Radiosender des ORF ist mit kommerziellen Programmen völlig verwechselbar und räumt den öffentlich-rechtlichen Inhalten so gut wie keinen Raum ein. Die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags in allen ORF-Programmen ist jedoch unverzichtbar, um die Rundfunkgebühren, die alle Österreicher zahlen müssen, zu rechtfertigen.“

Quelle: Pressemeldung