

Fest steht: Das Adjektiv „absolut“ beschreibt lediglich eine überdurchschnittliche Produkt- oder Dienstleistungsqualität. In Verbindung mit alkoholischen Getränken bedeutet „Absolut Vodka“ folglich nichts weiter als „purer“, „reiner Vodka“ und beschreibt letztendlich nur die Güte von Spirituosen. Aber wie weit dürfen börsennotierte Konzerne überhaupt gehen und die Nutzung von Begriffen der deutschen Sprache verbieten lassen? Der „Absolut“-Streitfall könnte auf Grund seiner Präzedenzwirkung nur der Anfang sein. Ähnliche Worte wie „super“, „bestimmt“, „perfekt“, „tatsächlich“, „echt“ oder „wirklich“ könnten folgen.
„Absolut Radio“ ruft ab sofort alle Bürger auf, sich an seiner Bürgerinitiative zur „Rettung der deutschen Sprache – keine Gefährdung durch Marken-Monopole auf einzelne Adjektive“ rege zu beteiligen.
Absolut Radio ist im bundesweit ausgestrahlten Digitalradio-Angebot sowie weltweit im Internet per Livestream zu empfangen. In Bayern und Hessen sendet der unmoderierte Ableger „Absolut relax“.
Weiterführende Informationen:
Link zur Bürgerinitiative
Update vom 23.04.2013
Radiosender wird von schwedischem Vodka-Konzern verklagt!
[Pressemeldung] – Es ist kein PR-Gag, sondern harte juristische Realität, dass „The Absolut Company AB“, Tochtergesellschaft des französischen börsennotierten Pernod-Ricard-Konzerns, eine Verwechslung ihres Vodkas mit dem bundesweiten Digitalsender „Absolut Radio“ befürchtet – und deshalb eine Klage gegen den Radiosender eingereicht hat.
Die Namensgebung könne bei Verbrauchern leicht zu Verwechslungen führen, der gute Ruf der schwedischen Vodka-Marke werde ausgenutzt. Zudem sei der Schutz von Minderjährigen nicht zu gewährleisten. So argumentierten Pressesprecher bereits im Oktober 2008, als „The Absolut Company AB“ eine Klage gegen den englisch-stämmigen Radiosender „Absolute Radio“ rechtfertigte. Gerüchteweise wurde kolportiert, dass Geld floss – Tatsache ist jedenfalls, dass „Absolute Radio“ seinen Namen weiterverwenden darf.

Willi Schreiner, Geschäftsführer der „Absolut Digital GmbH & Co. KG“, hält eine Verwechslung zwischen der Dienstleistung Radio und einem alkoholischen Getränk für nicht nachvollziehbar und betont: „Es handelt sich um keinen PR-Gag von „Absolut Radio“, sondern um knallharte juristische Realität: der schwedische Absolut-Konzern will uns den Namen nehmen.“
„Absolut“ tatsächlich schützbar?
„Das Adjektiv „absolut“ stammt vom lateinischen Wort „absolutus“ (m), absoluta“ (f), „absolutum“ (n) und wurde im 15. Jahrhundert in die deutsche Sprache übernommen. Da es sich bei „absolut“ ursprünglich um einen bildungssprachlichen Begriff handelt, ist er in allen europäischen Sprachen vorhanden. Aus der großen Bandbreite der deutschen Bedeutungen, die von „allein herrschend“ bis „ganz und gar“ reichen, kann auf die hohe Verwendungshäufigkeit besonders in der Alltagskommunikation und damit auf seine Unverzichtbarkeit geschlossen werden“, erklärt der Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Albrecht Greule, Vorsitzender der Forschergruppe Namen, Universität Regensburg.
Für Willi Schreiner steht fest: „Absolut Radio wird für den Erhalt seines Namens kämpfen. Wenn das Adjektiv „absolut“ in Alleinstellung für ein bestimmtes Unternehmen geschützt werden könnte, laufen wir Gefahr, dass nach und nach alle Adjektive unserer Sprache entrissen werden – nach „absolut“ kommt dann „super“, „hyper“, dann „hervorragend“ – das geht absolut nicht. Wir bitten daher alle Bürger, sich an unserer Initiative zur „Rettung der deutschen Sprache – keine Gefährdung durch Marken-Monopole auf einzelne Adjektive“ rege zu beteiligen und ihren Freunden und Bekannten davon zu erzählen.“
Update vom 07.5.2013:
Absolut Radio kämpft weiter für seinen Namen. Hier ein Video mit Stimmen und Emotionen aus der Bevölkerung als auch dem Absolut-Team:
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Update vom 15.05.2013
Der Rechtsstreit um das Adjektiv “Absolut” macht den Radioleuten zu schaffen:
Link zum Beitrag TVA – Fernsehen für Ostbayern









