Private Radiolandschaft in Baden-Württemberg vor Neuordnung

LFK startet Anhörung für neuen Zuschnitt von zwei Sendegebieten

LfK Baden-WürttembergDie bisherigen Verbreitungsgebiete für die privaten regionalen und lokalen Radiosender in Baden-Württemberg sollen auch in Zukunft im Wesentlichen bestehen bleiben, das hat der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Zwei Sendegebiete sollen neu zugeschnitten werden.

Betroffen ist das bisherige Sendegebiet Gebiet L11 (Böblingen/Calw/Freudenstadt), das so nicht mehr ausgeschrieben und statt dessen aufgeteilt werden soll. Nach der vom Vorstand verabschiedeten Konzeption soll das Teilgebiet Freudenstadt/Calw ab 2016 dem Gebiet L 2 (Karlsruhe) zugeschlagen werden, das Teilgebiet Böblingen soll L 13 (nördliche Region Stuttgart) komplettieren.

Alter Zuschnitt der Lizenzgebiete
Alter Zuschnitt der Lizenzgebiete
Neuordnung mit neuem Zuschnitt
Neuordnung mit neuem Zuschnitt
Thomas Langheinrich
Thomas Langheinrich

„Mit dieser Neukonzeption reagieren wir auf regionale Identitäten und zeichnen raumplanerische Realitäten nach. Die beiden Sendegebiete sollen durch die Neuordnung gestärkt und für die Bewerber attraktiver werden. Damit entwickeln wir die bereits sehr erfolgreiche private Hörfunklandschaft weiter“, erläutert LFK-Präsident Thomas Langheinrich.

Mit der Anhörung zur Neuordnung startet die LFK den Countdown für die umfangreichste Neulizenzierung der baden-württembergischen Hörfunklandschaft seit 20 Jahren. Alle lokalen und regionalen Radiosender werden in diesen Jahr neu ausgeschrieben, denn für alle endet am 31.12. 2015 die Lizenzperiode.

Die Unterlagen zum Neu-Zuschnitt der Sendegebiete können hier abgerufen werden (pdf).

 

Link
www.lfk.de