Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) macht den Weg frei für eine erweiterte Schwerpunktförderung der Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) und sorgt für einen Schub bei der Förderung von Medienkompetenz-Projekten in Baden-Württemberg. Der Haushaltsplan 2013, der dafür den Rahmen gibt, ist von dem Mitgliedern des Medienrates einstimmig verabschiedet worden.
Der Landtag von Baden-Württemberg hatte zuvor ohne Gegenstimme das Landesmediengesetz geändert und die Mittel, die der LFK aus der Rundfunkgebühr für ihre Arbeit zufließen, erhöht. Damit kann die Landesmedienanstalt ab dem nächsten Jahr über mehr Haushaltsmittel verfügen und ihre Fördermaßnahmen verstärken.
Der Haushaltsplan der LFK 2013 umfasst Mittel in Höhe von 10.51 Millionen Euro. Die größte Steigerung im Haushalt mit über 60 Prozent mehr an Fördergeldern entfällt auf die freien Radios, für deren Arbeit ab dem nächsten Jahr insgesamt 1.56 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Geld soll vor allem die Arbeitsmöglichkeiten der Nichtkommerziellen Radios verbessern. Aber auch die Nutzung der neuen Möglichkeiten der digitalen Welt soll mit den Mitteln ermöglicht werden, darunter eine Verbreitung von Programmelementen über Digitalradio (DAB +) ab 2014.
Auch das Fördervolumen von Medienkompetenz- und Forschungsprojekten wird um über 50 Prozent angehoben. „Damit kann die LFK ihre Aufgabe als wichtige Förderinstitution im Land ausweiten und noch mehr Schulen und Bildungseinrichtungen gezielte Medienförderung in vielen Projekten und Maßnahmen zu Gute kommen lassen“, so LFK-Präsident Thomas Langheinrich.
Auf 2.3 Millionen Euro (plus 15 Prozent) beläuft sich die technische Infrastrukturförderung der baden-württembergischen privaten Radio- und TV-Sender. Vor allem die Verbreitung der regionalen Fernsehsender über Satellit ist damit auf ein sichere Basis gestellt.
Auf der Grundlage des Haushalts hat der Vorstand der LFK neue Förderrichtlinien formuliert. Dazu werden jetzt die Betroffen angehört. Anfang 2013 entscheidet dann der Vorstand über das neue LFK-Förderpaket für das Jahr 2013.
Über den Vorstand der LFK
Der Vorstand der LFK besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern, die für fünf Jahre vom Landtag gewählt werden. Vorsitzender des Vorstandes und Präsident der LFK ist Thomas Langheinrich, weitere Vorstände sind Hans Beerstecher, Prof. Dr. Armin Dittmann, Prof. Dr. Hans-Peter Welte und Hans Georg Junginger. Die Aufgaben des Vorstandes umfassen beispielsweise die Lizenzierung der privaten Hörfunk – und Fernsehveranstalter, Rangfolgeentscheidungen für das Kabelnetz, Förderung der technischen Infrastruktur, Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Aufstellung des Haushaltsplans.
Über den Medienrat
Der Medienrat setzt sich zusammen aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen. § 41 Abs. 1 LMedienG bestimmt jene 28 Organisationen, die in den Medienrat einen Vertreter entsenden. Zusätzlich entsendet jede Fraktion im Landtag einen Vertreter. Vier weitere Vertreter werden auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag gewählt (§ 41 Abs. 2 LMedienG). Der Medienrat besteht aus 36 Mitgliedern. In seiner ersten konstituierenden Sitzung am 13. Februar 2012 wählte der Medienrat (6. Amtsperiode) die Vorsitzende Christa Gönner-Schwarz sowie ihre Stellvertreter Thomas Münch und Stephan Bourauel.
Der Medienrat nimmt nach § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks und der rundfunkähnlichen Kommunikation wahr.