APR: „Beschränkung der Werbung im ARD-Radio verwirklichen“

APR weissEine bundeseinheitliche Regelung der ARD-Radiowerbung nach dem Vorbild des NDR müsse in den kommenden Wochen und Monaten festgeschrieben werden, fordert Felix Kovac als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). „Mit der Funkausstellung in dieser Woche enden die medienpolitischen Sommerferien. Die klare und bundesweit einheitliche Regelung der Werbung im ARD-Radio steht auf der Agenda für diesen Herbst ganz oben“, so Kovac. Er erinnert an die Position seines Verbandes, die Regelung beim NDR zum Vorbild zu nehmen. „Im NDR-Sendegebiet ist weder der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Radios in Gefahr noch haben die bundesweiten Markenartikler über zu geringe Werbeflächen geklagt“, kommentiert Kovac mit Blick auf den notwendigen Interessenausgleich bei einer sinnvollen Werberegelung für das ARD-Radio.

Felix Kovac (APR)

Die Interessenvertretung des privaten Hörfunks plädiert für 60 Minuten Radiowerbung jeder öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalt am Werktag. Ausgleichszeiträume soll es nicht geben, „sonst ist eine solche Regelung wirkungslos, wenn im Sommer nicht nachgefragte Werbezeit im Weihnachtsgeschäft vermarktet wird, eine Begrenzung wäre das nicht“, begründet Kovac dieses Detail.

Die Werbung im ARD-Radio dürfe nur in einem, von der jeweiligen Anstalt bestimmten Radioprogramm transportiert werden. Sie muss sich auf nationale Werbung beschränken.

Kovac fordert für die kommenden Wochen eine offene und grundsätzliche Diskussion. Wenn angesichts ordnungspolitisch gebotener Beschränkungen der ARD-Radiowerbung und des Wegfalles der TV-Werbung bei ARD und ZDF die aufgebauten Vermarktungs- und Verwaltungsstrukturen überdimensioniert seien, seien neuartige Kooperationen mit privaten Anbietern vorstellbar. „Durch Synergien lässt sich bei den Anstalten Aufwand sparen“, so Kovac.

Quelle: APR-Pressemeldung