Die Bremische Landesmedienanstalt (bre(ma hat im Hörfunkprogramm Hit-Radio Antenne Bremen zwei Verstöße gegen das Landesmediengesetz festgestellt.
In einem Sponsorhinweis rief ein Parkhaus dazu auf, einen neuen Service zu testen. In einem zweiten Sponsorhinweis wurden “die besten Gebrauchten“ eines Autohauses angepriesen. Beide Hinweise verstoßen gegen den Rundfunkstaatsvertrag, wonach Sponsorhinweise nur in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise auf den Geldgeber hinweisen dürfen. Die Hinweise dürfen einen erläuternden Zusatz enthalten, aber keinen werblichen Charakter haben.
Beide Hinweise waren in den regelmäßigen Programmanalysen der (bre(ma aufgefallen und wurden vom zuständigen Landessrundfunkausschuss in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 abschließend bewertet. Der Programmveranstalter wurde auf die Verstöße hingewiesen und aufgefordert, diese zukünftig zu unterlassen. Bereits im Frühjahr 2011 und im Frühjahr 2013 waren bei Hit Radio Antenne Bremen Verstöße gegen Sponsoringvorschriften festgestellt worden.
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