Dem ehemaligen auf UKW ausgestrahlten Radio Oldiestar wurden als jetziges Radio B2 die bisherigen Radio Paradiso-UKW-Frequenzen 98,2 MHz (Berlin), 105,9 MHz (Frankfurt/Oder), 95,5 MHz (Eisenhüttenstadt) und 90,4 MHz zugesprochen. Dies schlug die mabb als die zuständige gemeinsame Landesmedienanstalt der Bundesländer Berlin und Brandenburg vor. Wegen eines von Radio Paloma ausgelösten Rechtsstreits konnte jedoch trotz einer einstweilig vorläufigen Sendeerlaubnis nicht gesendet werden.
Anschließende Planungen sahen einen Frequenzwechsel zwischen Radio Paradiso, Radio B2 und Radio France International Berlin vor, da RFI aus Kostengründen die Frequenz wechseln möchte. Für die Übernahme fast aller Frequenzen von Radio Paradiso nach dessen geplanten Lizenzentzug sollte Radio B2 seine Berliner UKW-Frequenz 96,7 MHz an RFI abtreten. Das unterlegene Radio Paloma sorgte mit einem Einspruch für einen unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts am 01.06.2012 mit dem Aktenzeichen OVG 11 S 29.12.
Dieser wies das Ansinnen der mabb wegen Verfahrensfehlern endgültig zurück und wollte damit für die baldige Umsetzung eines seit einer Anhörung im Februar 2012 diskutierten Verfahrens sorgen:Anfang Juli soll B2 auf die bisherige RFI-Frequenz 106 MHz wechseln und RFI im Gegenzug die Frequenz 96,7 MHz übernehmen. Vorläufig ein Jahr lang könnte Radio B2 somit über eine leistungsstarke Frequenz senden, die verbesserten Empfang im Großraum Berlin/Potsdam ermöglichen würde. radio B2-Chef Oliver Dunk: „Mit dem Wechsel auf die 106,0 haben alle Berliner und noch mehr Brandenburger nun die Chance, ihre Lieblingsmusik und aktuelle Informationen gut zu empfangen.“ Das Motto von Radio B2: „Endlich deutsche Hits!“ – mehr als die Hälfte der Musik ist deutschsprachig.
Empfang von Radio B2 wäre ab nächsten Monat auf folgenden UKW-Frequenzen möglich:
- Berlin 106,0 MHz (Lizenz bis zum 30. Juni 2013)
- Cottbus 91,6 MHz (Lizenz bis 26. Juli 2018)
- Oranienburg 104,9 MHz (Lizenz bis 31. Dezember 2018).
Radio Paradiso darf weitersenden
Ein weiteres Urteil mischt die Karten nun wieder neu: das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte bereits Ende 2010 Bedenken gegen den Lizenzentzug von Radio Paradiso ausgesprochen. Vor einer Woche lehnte das OVG die Berufung der mabb gegen das entsprechende Urteil ab. Die Paradiso-Hauptgesellschafter – die Evangelische Darlehnsgenossenschaft in Kiel, das Berliner Immanuel-Krankenhaus und die zur Evangelischen Kirche gehörende EKD Media GmbH- dürfen sich jetzt auf eine Frequenz-Neuvergabe freuen.
Links
Radioszene: Radio Paloma-Klage verursacht Rechtsunsicherheit für Radio Paradiso und Radio B2
Tagesspiegel: Streit um Frequenzen geht weiter