

Die freie Zugänglichkeit sowie eine sichere, flächendeckende und für alle Bevölkerungsteile kostengünstige Möglichkeit zur Versorgung mit Rundfunkprogrammen wird auch künftig eine zentrale Grundlage der demokratischen Willensbildung sein. In jedem Fall müssen die Belange des Rundfunks als kulturelles Gut Berücksichtigung finden. Frequenzen sind ein öffentliches Gut, auch für die Sicherstellung des Medienpluralismus.
Die Rundfunkveranstalter müssen nun baldmöglichst klare Aussagen zu den Entwicklungsperspektiven des digitalen terrestrischen Rundfunkempfangs machen. Vor allem müssen Vertreter des Rundfunks an allen Beratungen und Verhandlungen über die Rundfunkfrequenzen angemessen beteiligt werden.

Beide Vorsitzende, Ruth Hieronymi für den WDR-Rundfunkrat und Dr. Frauke Gerlach für die Medienkommission der LfM, sprachen sich weiterhin nachdrücklich dafür aus, zunächst die bisherigen Erfahrungen mit der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen für den Mobilfunk auszuwerten und Lehren aus diesem Verfahren zu ziehen.
Die vorbereitenden Beratungen fanden in den jeweiligen Ausschüssen statt; im Ausschuss für Rundfunkentwicklung des WDR-Rundfunkrats unter Vorsitz von Horst Schröder und im Ausschuss für Medienentwicklung der LfM-Medienkommission unter Vorsitz von Matthias Arkenstette. Beide Ausschüsse befassen sich in regelmäßig stattfindenden Treffen mit den aktuellen medientechnologischen Themenbereichen sowie deren Auswirkungen auf den Rundfunk und die Nutzer. In diesem Jahr fand dieser Austausch bereits zum siebten Mal statt.
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