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Facebook-Verbot für den ORF: Ö3-Chef Georg Spatt hofft auf „Reparatur dieses Anachronismus“

radiosender in socialnetworks smallIn Österreich schlagen die Wellen hoch: Pünktlich zu den ersten Verhandlungen über eine Novelle des ORF-Gesetzes verweist die Kommunikationsbehörde KommAustria auf einen Gesetzesverstoß. Die Medienwächter ließen den ORF schriftlich wissen, dass Facebook-Auftritte wie „Große Chance“ und „Wir sind Kaiser“ zu unterlassen seien. Eifrig werden in der Mitteilung weitere 37 Seiten aufgezählt, die der Aufsichtsbehörde nach jetzigem Gesetzesstand ein Dorn im Auge sind. Beschränkt doch §7f,  Absatz 2, Abschnitt 25 des ORF-Gesetzes die zulässigen Social Media-Aktivitäten derzeit ausdrücklich auf Berichterstattung mit tagesaktuellem Nachrichtenbezug. Der Standard teilt mit, dass die Entscheidung am Donnerstag verschickt wurde – am Freitag begannen erste Gespräche von ORF-Redakteuren über Gesetzesänderungen.

Da KommAustria wegen der Gesetzeslage wenig Spielraum blieb, lautet der Text im entsprechenden Bescheid kategorisch, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Österreichs käme „eine Bereitstellung von Online-Angeboten auf Facebook seitens des ORF prinzipiell nicht in Betracht“.

Gerade diese Formulierung lässt die ORF-Oberen entzürnt reagieren. So twitterte ORF-Chef Alexander Wrabetz, er werde den Entscheid nicht akzeptieren und Ö3-Programmdirektor Georg Spatt kommentierte demonstrativ auf Facebook:

Reaktion von ORF Generaldirektor Alexander Wrabetz auf twitter
Reaktion von ORF Generaldirektor Alexander Wrabetz auf twitter
Ö3-Senderchef Georg Spatt auf Facebook
Ö3-Senderchef Georg Spatt auf Facebook

Eine Berufung würde einen Zeitaufschub bedeuten, denn die beanstandeten Seiten könnten bis zu einer weiteren Entscheidung online bleiben.

Georg Spatt, seit über 10 Jahren Ö3-Chef, nimmt gegenüber RADIOSZENE ausführlich Stellung:

Ö3-Chef Georg Spatt (Bild: ORF/Hans Leitner)
Ö3-Chef Georg Spatt (Bild: ORF/Hans Leitner)

„Die Vorstellung, dass ein Gesetzgeber im Jahr 2012 wirklich der Meinung ist, einem meinungsbildenden Medium, egal ob öffentlich rechtlich, privatwirtschaftlich oder ‚frei‘, den Zugang zu Social Media-Angeboten wie z. B. Facebook zu verbieten, ist für mich so absurd, dass ich mich jetzt einmal absichtlich naiv stelle und an das Gute, also an die rasche Reparatur dieses Anachronismus glaube. Und selbstverständlich lade ich auch alle Ö3 HörerInnen via Facebook ein, sich selbst eine Meinung darüber zu bilden und ihre Meinung auch mit uns und anderen Facebook-Freunden auszutauschen. Dass uns viel an unseren Möglichkeiten liegt, mit unseren Hörer möglichst unmittelbar in Kontakt zu stehen, ist ja naheliegend. Dass das aber auch unseren Hörern ein großes Anliegen ist, zeigt wohl die Tatsache, dass Ö3 mit aktuell mit mehr als 260.000 FB Freunden eine der die größten und aktivsten österreichische FB Communities, und auch eine der größten Radio Communities im deutschsprachigen Raum hat.

Was ein FB Verbot für Ö3 bedeuten würde? Ganz ehrlich, rein formal lässt sich so etwas vielleicht verbieten, aber unsere HörerInnen, JournalistInnen, ModeratorInnen und Kreativen werden durch formal technische Verbote sicher nicht aufhören, Wege zu finden so miteinander zu kommunizieren, wie das auf der ganzen (zivilisierten) Welt funktioniert.“

Der Wellenchef zeigt sich also kämpferisch.

Allerdings bietet sich für den ORF ein bequemer Ausweg: Da private Aktivitäten durchaus zulässig sind und bleiben, blieben persönliche Fanseiten oder private Auftritte von ORF-Mitarbeitern weiterhin möglich. So dürfen die Fans weiter posten und auch ZiB-Moderator Armin Wolf darf weiter twittern. Allerdings ist den Medienhütern aufgefallen, dass der Ö3-Auftritt zwar von einem Fan eingerichtet wurde, aber ORF-Mitarbeitern inzwischen Administratorrechte eingeräumt wurden. Zudem störte sie das umfangreiche Angebot an Eigenmaterial in Form von Fotos und Videos.

Ö3 auf Facebook
Ö3 auf Facebook

 

Wortlaut-Auszug §4f „ORF-Gesetz“ seit 01.10.2010:

Bereitstellung weiterer Online-Angebote – §4f

(2) Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden:

[…]

25.   soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung

[…]

Weitere Reaktionen auf diese Einschätzungen aber bieten das Bild, das zu erwarten war: Redakteurssprecher Dieter Bornemann und Redakteursrat Fritz Wendl unterstreichen die Bedeutung unmissverständlicher Gesetzesänderungen, der Österreichische Journalisten Club bezeichnet die Entscheidung als absurd – und die Zeitschriftenverleger im „Verband Österreichischer Zeitungen“ begrüßen den Bescheid ausdrücklich mit Hinweis auf Wettbewerbsverzerrungen.

Links
derstandard.at mit einer Auflistung der beanstandeten Seiten
rtr.at: Wortlaut des Bescheides der KommAustria

 

XPLR: MEDIA Radio-Report