Bundestag beschließt: Kein Abschaltdatum für UKW-Radio Ende 2015

TKG-Novelle stärkt die Gattung Hörfunk

APR weissDas Abschaltdatum Ende des Jahres 2015 für das UKW-Radio wurde heute vom Deutschen Bundestag ersatzlos gestrichen. Auf dieses Detail der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verwies Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). „Wir sind den Abgeordneten dankbar, dass sie der Weiterentwicklung der Gattung Hörfunk in Deutschland eine Last genommen und zugleich den Wettbewerb beim Sendernetzbetrieb gestärkt haben“, kommentiert Kovac. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass sich die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren gegenüber den Parlamentariern verpflichtet habe, in Brüssel wegen des Digitalradios vorstellig zu werden. Dort will sie im europäischen Rahmen für die rasche Verbreitung hybrider Endgeräte eintreten, die sowohl Digitalradio als auch UKW sowie andere Standards wie Webradio empfangen können.

Felix Kovac (APR)

„Das sichert die wirtschaftliche Leistungskraft des UKW-Radios und eröffnet weitere Chancen bei der Digitalisierung“, kommentiert Kovac diese Entwicklung. Die APR begrüßt, dass die Regelung im Bundesrecht damit offen ist für medienpolitische Gestaltungen der Bundesländer. Daher erwartet die APR, dass dieses Detail der TKG-Novelle im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat nicht streitig gestellt werden wird.

Die APR vertritt rund 280 Unternehmen des privaten Hörfunks, im Schwerpunkt lokale und regionale Anbieter.

VPRT zur Verabschiedung des TKG im Bundestag: Positives Signal für Privatradio

Logo vprt Verband smallAls „sehr positives Signal für das Privatradio“ hat Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereiches Radio und Audiodienste im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) e.V., die Entscheidung des Bundestages zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bezeichnet. Der Gesetzgeber hatte zuvor die Streichung des bisherigen UKW-Abschaltdatums 2015 beschlossen und somit eine langfristige Basis für die Wertschöpfung der privaten Radioanbieter gelegt.

Klaus Schunk
Klaus Schunk

Schunk: „Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung mit diesem Schritt dem Gesetzgebungsvorhaben eine positive Wendung gegeben hat.“ Im Laufe des Verfahrens seien die Bedenken des VPRT gegen einen zunächst vorgesehenen flächendeckenden Frequenzwiderruf gehört und damit unsinnige Kostenrisiken vermieden worden. Mit einer Neuregelung zu mehr Wettbewerb im Sendernetzbetrieb habe der Gesetzgeber zudem eine frühzeitig vom VPRT erhobene Forderung umgesetzt. „Wir haben uns Gehör verschafft und danken den Parlamentariern für ihre Unterstützung. Auf dieser Basis werden die privaten Radiosender auch künftig in vielfältige Programme auf allen Plattformen investieren können“, so Schunk abschließend.

Der VPRT appelliert nun an die Bundesländer, dem zur UKW-Regelung gefundenen Ergebnis auch im Bundesrat zuzustimmen.

In den über den Hörfunk hinausgehenden Bereichen wie z. B. der allgemeinen Frequenzpolitik und Frequenzordnung sowie insbesondere zur Verhinderung von Frequenzstörungen sieht der VPRT im Einklang mit den Bundesländern noch Optimierungsbedarf zur Wahrung der Rundfunkinteressen. Diese könnten im Laufe eines möglichen Vermittlungsverfahrens eingebracht werden.

Über den VPRT:

Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels – national und auf EU-Ebene.