
Die Begründung, die jetzt vorliegt, bescheinigt der LMK, in allen von Radio Mainz angegriffenen Sachverhalten „offenkundig rechtmäßig“ gehandelt zu haben. Dies gilt sowohl für das Verfahren, das durch eine versehentlich vorzeitig versandte Pressemitteilung belastet war, wie auch für alle medienrechtlichen Entscheidungen, die die LMK im Rahmen der materiell-rechtlichen Anwendung des Landesmediengesetzes getroffen hat. Unter anderem waren die Dauer der Ausschreibung, die Zurückweisung nachgereichter Unterlagen, die Abläufe in den Gremien der LMK und die Grundlagen der Auswahlentscheidung von Radio Mainz angegriffen worden. In allen Fällen hat das OVG die rechtliche Bewertung der LMK geteilt.
Radio Mainz, das mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung und Unterstützung namhafter Unternehmer und prominenter Mainzer Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Medien und Sport angetreten war, hat noch die Möglichkeit, ein Hauptverfahren durchzuführen. Nach den eindeutigen Aussagen des Oberverwaltungsgerichts sieht die LMK einem solchen Verfahren mit Zuversicht entgegen.
Weitere Links
Erfolgreicher Sendestart von Antenne Mainz
Lokalfunk „Antenne Mainz“ darf auf Sendung gehen
Gerichtsentscheid: Antenne Mainz darf auf Sendung gehen
Die Mauschler vom Rhein
LMK vergibt Erlaubnis für Lokalsender Mainz










