
Die Ausschreibung der Programme „104.6 RTL“ und „Berliner Rundfunk“ war erforderlich, da die Sendeerlaubnisse beider Veranstalter bereits zweimal um jeweils einen vollen Lizenzzeitraum verlängert worden sind (§ 29 Abs. 3 Satz 2 MStV). Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden UKW-Hörfunkfrequenzen:
Berliner Rundfunk:
91,4 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
100,9 MHz am Standort Casekow
102,2 MHz am Standort Cottbus-Stadt
104,2 MHz am Standort Booßen
104.6 RTL
104,6 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
89,5 MHz am Standort Elsterwerda
88,0 MHz am Standort Finsterwalde










