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Veränderte Gesellschafterstruktur bei ANTENNE MV

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern erteilt Ausnahmegenehmigung

medienanstalt-mvDer Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hat heute eine Änderung der Gesellschafterstruktur der Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG mit deutlicher Mehrheit genehmigt.

Demnach erhöht sich der Anteil der Gesellschafterin Kurierverlags GmbH & Co. KG (Nordkurier) um 3,5135 Prozent auf 38,0209 Prozent. Laut Rundfunkgesetz Mecklenburg- Vorpommern darf eine Tageszeitung, die in Mecklenburg-Vorpommern verbreitet wird, höchstens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem Radiosender halten. Die Medienanstalt kann laut Gesetz jedoch Ausnahmen über die 25 Prozent-Grenze zulassen.

Der Medienausschuss hat der Kurierverlags GmbH & Co. KG eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 11 Absatz 3 des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erteilt.

Zulieferungen von Nachrichten und sonstigen Programmteilen der Tageszeitung Nordkurier an ANTENNE MV bedürfen demnach der vorherigen Zustimmung der Medienanstalt. Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall einer geänderten Sach- oder Rechtslage versehen worden.

Hintergund

ANTENNE MV sendet seit 1993 – es war damals das erste landesweit zu empfangene private Radioprogramm in Mecklenburg-Vorpommern. Der Sender hat seinen Sitz in Plate bei Schwerin. Derzeit gibt es sieben Gesellschafter, die beiden größten sind die REGIOCAST GmbH & Co. KG und die Kurierverlags GmbH & Co. KG (Nordkurier).

XPLR: MEDIA Radio-Report