hr soll ab 2030 nur noch 3 eigene Radioprogramme haben

Der Hessische Rundfunk soll seine Zahl an eigenveranstalteten Hörfunkprogrammen weiter reduzieren. Nach einem Gesetzentwurf der hessischen Regierungsfraktionen von CDU und SPD sollen ab 2030 höchstens drei terrestrische Hörfunkprogramme allein vom hr veranstaltet werden. Gleichzeitig wird die rechtliche Grundlage für private DAB+ Programme in Hessen neu gefasst.

hr – Hessischer Rundfunk (Bild: © hr)
hr – Hessischer Rundfunk (Bild: © hr)

Der Entwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften“ setzt damit unter anderem die Vorgaben des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk um. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Ab 2030 maximal drei eigene hr-Programme

Der Hessische Rundfunk darf nach dem Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2027 noch bis zu fünf terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme anbieten. Davon dürfen höchstens vier Programme allein vom hr veranstaltet werden. Ab dem 1. Januar 2030 reduziert sich die Obergrenze auf vier terrestrische Programme, von denen höchstens drei als vom hr selbst produziert werden dürfen.

Der hr kann nach der vorgesehenen Regelung außerdem ein terrestrisch verbreitetes Programm gegen ein anderes terrestrisches Programm oder gegen ein Kooperationsprogramm austauschen. Voraussetzung ist, dass dadurch insgesamt keine Mehrkosten entstehen und sich die Gesamtzahl der Programme nicht erhöht.

Derzeit verbreitet der hr sechs Hörfunkangebote in terrestrischer Übertragungstechnik: hr1, hr2-kultur, hr3, hr4, hr-iNFO sowie das gemeinsam mit SWR und SR veranstaltete junge Programm DASDING. Aus dem bisherigen YOU FM war im Sommer 2026 im Zuge der ARD-Kooperation DASDING geworden (RADIOSZENE berichtete).

Welche der verbliebenen eigenen hr-Wellen künftig eigenständig fortgeführt werden, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Auch eine konkrete Zuordnung möglicher Kooperationen mit anderen ARD-Anstalten ist dort nicht festgelegt.

Bereits in seiner Radiostrategie von 2024 hatte der hr aber schon eine weitere Reduzierung seiner eigenproduzierten Hörfunkangebote angekündigt. Damals war davon die Rede, dass langfristig drei Vollprogramme mit eigenen Inhalten verbleiben könnten. Welche Programme dies sein würden, ließ der hr seinerzeit offen.

Wenn der Hessische Rundfunk ab 1. Januar 2027 nur noch vier eigene Programme anbieten darf, wird das – laut Radiostrategie – zunächst hr2-kultur betreffen, das – abgesehen von der Frühsendung – hauptsächlich ein Musikprogramm anderer ARD-Klassikwellen ausstrahlen soll – analog zu MDR Klassik, das seit 12. Oktober BR Klassik übernimmt (RADIOSZENE berichtete).

DAB+ wird im hessischen Privatradio ausdrücklich berücksichtigt

Auch für den privaten Hörfunk soll das Hessische Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG) geändert werden. Dabei wird die bisherige, noch stark auf UKW ausgerichtete Regelung zur terrestrischen Verbreitung an die heutigen Verbreitungswege angepasst.

Der Gesetzentwurf sieht künftig ausdrücklich vor, dass das landesweite private Hörfunkvollprogramm über UKW und DAB+ verbreitet werden kann. Damit wird die bisherige gesetzliche Regelung, die auf die UKW-Verbreitung eines landesweiten privaten Vollprogramms ausgerichtet ist, auf DAB+ erweitert.

Radio Frankfurt-Logo

Darüber hinaus sollen zusätzliche freie UKW- und DAB+ Kapazitäten für unterschiedliche Programmarten vergeben werden können. Neben bundesweit ausgerichteten Hörfunkprogrammen und Spartenprogrammen nennt der neue § 11 Abs. 3 ausdrücklich regionale Hörfunkprogramme.

Für diese regionalen Programme sieht der Entwurf eine Obergrenze von insgesamt fünf Angeboten vor. Außerdem soll eine Veranstalterin oder ein Veranstalter jeweils nur ein regionales Hörfunkprogramm betreiben dürfen. Die Medienanstalt Hessen soll einen entsprechenden Nutzungsplan aufstellen und die konkreten Verbreitungsgebiete per Satzung festlegen.

Antenne Wiesbaden (Logo)

Die geplante Regelung ist insbesondere vor dem Hintergrund bestehender regionaler DAB+ Angebote interessant. Ein Beispiel ist ANTENNE WIESBADEN, das seit 2024 im südlichen hessischen Regionalmux auf DAB+ verbreitet wird. Die aktuell geltende UKW-Frequenzsatzung der Medienanstalt Hessen kennt zwar regionale Verbreitungsgebiete – darunter z.B. der Bereich „Rheingau“ mit dem Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden –, weist diese jedoch nicht als allgemeine Kategorie für kommerzielle regionale UKW-Programme aus.

Für bestehende und künftige regionale DAB+ Angebote bedeutet die geplante Neuregelung daher vor allem mehr rechtliche Klarheit. Ein automatischer Anspruch auf eine bestimmte DAB+ Kapazität oder ein bestimmtes Verbreitungsgebiet ergibt sich daraus allerdings nicht. Entscheidend wäre, wie die Medienanstalt Hessen den vorgesehenen Nutzungsplan und die regionalen Verbreitungsgebiete konkret ausgestaltet.

Der Gesetzentwurf muss nun das weitere parlamentarische Verfahren im Hessischen Landtag durchlaufen.

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