BVMI-Musikcharts: Das sind die Vorgaben für die Wertung von mit KI erstellter Musik

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Als Auftraggeber der von der GfK erstellten Offiziellen Deutschen Charts hat der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) am 29. Juli 2026 Grundsätze vorgestellt, die festlegen, wann Musik, die unter Einsatz von generativer KI produziert wurde, für die Wertung in den Offiziellen Deutschen Charts zugelassen wird. Unabdingbare Voraussetzung ist demnach, dass sie im Wesentlichen menschlich geschaffen ist und die KI allenfalls unterstützend als Werkzeug im Rahmen des kreativen Prozesses genutzt wurde.

In diesem Sinn muss nachvollziehbar offengelegt werden, in welcher Form KI an Komposition, Produktion, Stimme oder Sounddesign beteiligt war und wer die kreative Verantwortung trägt. Auch müssen alle verwendeten KI-Dienste „ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig“, das heißt ausschließlich mit Inhalten trainiert worden sein, deren Nutzung durch eine wirksame Lizenz, eine gesetzliche Schranke oder die ausdrückliche Einwilligung der Rechteinhaber gedeckt ist.

Der Einsatz generativer KI kann dagegen zum Ausschluss von der Wertung für die Offiziellen Deutschen Charts führen unter anderem, wenn er verschleiert wird, wenn nicht alle eingesetzten KI-Dienste autorisiert und rechtmäßig sind oder wenn begründete Bedenken hinsichtlich einer Manipulation an Inhalt oder Abrufzahlen bestehen.

Dr. Florian Drücke (Bild: © BVMI / Markus-Nass)
Dr. Florian Drücke (Bild: © BVMI / Markus-Nass)

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Die jetzt vorgestellten Grundsätze stecken den Rahmen ab, der die künstlerische Nutzung von KI als Werkzeug im Rahmen des menschlichen Kreativprozesses ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Aufnahmen, die mithilfe nicht zugelassener KI-Modelle erstellt wurden oder mit Manipulationen in Verbindung stehen, in den Offiziellen Deutschen Charts nicht berücksichtigt werden. Das Prinzip ist: Menschliche Kreativität bleibt im Fokus, verantwortungsvolle Innovation wird gefördert. Das reflektiert die von einer großen Disruption geprägte Realität, in der wir uns bewegen und die wir als Branche entschlossen weiter gestalten wollen.“

Der Schritt, der parallel auch von IFPI auf internationaler Ebene kommuniziert wird, folgt auf die Ankündigung der Branche vom 10. Juli, einen einheitlichen Ansatz für die freiwillige Kennzeichnung von Musiktiteln zu verfolgen, der den Fans klarere Informationen über den Einsatz generativer KI (GenAI) in Tonaufnahmen zu geben. Die Kennzeichnungen, die zwischen „KI-generiert“ und „KI-unterstützt“ unterscheiden, sind auf eine breite, weltweite Anwendung bei digitalen Musikdiensten und anderen Partnern ausgelegt.

Weiterführende Informationen

 

 

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