Private Radio- und Fernsehveranstalter in Deutschland könnten künftig einfacher wirtschaftlich zusammenarbeiten. Der Verband Privater Medien (VAUNET) begrüßt deshalb den Beschluss des Bundeskabinetts zur 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als wichtigen Schritt zur Stärkung privater Medienunternehmen im Wettbewerb mit internationalen Internetplattformen.
Rundfunk künftig mit Presse gleichgestellt
Kern der Reform ist eine Änderung des Kartellrechts: Private Rundfunkunternehmen sollen bei Kooperationen künftig den gleichen Spielraum erhalten wie Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Die bislang nur für die Presse geltende Ausnahme vom Kartellrecht soll künftig auch für private Radio- und Fernsehanbieter gelten.
Dadurch könnten Medienunternehmen in Bereichen wie Vermarktung, Technologie, Produktion oder digitalen Angeboten einfacher zusammenarbeiten, ohne jahrelange kartellrechtliche Unsicherheiten befürchten zu müssen.

VAUNET-Vorstandsvorsitzender Claus Grewenig erklärt dazu: „Das Kabinett setzt mit der Bereichsausnahme für Kooperationen privater Medien einen wichtigen Auftrag des Koalitionsvertrags um, für den wir seit Jahren eingetreten sind. Private Rundfunkunternehmen werden nun im Hinblick auf Kooperationen kartellrechtlich mit der Presse gleichgestellt. Das stärkt unsere wirtschaftliche Basis im Wettbewerb mit digitalen Gatekeeper-Plattformen – und damit auch die publizistische Vielfalt in Deutschland. Wir danken ausdrücklich den Vertreter:innen im Bund und auch bei den Ländern, die sich hierfür eingesetzt haben. Die Kooperationsansätze des Medienstaatsvertrages sollten konsequent auf der Bundebene gespiegelt werden.“
Antwort auf die Dominanz der Plattformen
Nach Angaben des VAUNET vereinen Google, Meta und Amazon inzwischen mehr als die Hälfte aller deutschen Netto-Werbeinvestitionen auf sich. Im Bereich der Instream-Video-Werbung entfallen demnach bereits 72 Prozent der Erlöse auf vier große Technologieunternehmen.
Die neuen Kooperationsmöglichkeiten sollen privaten Medienunternehmen helfen, ihre wirtschaftliche Basis gegenüber diesen internationalen Plattformen zu stärken und Investitionen gemeinsam zu stemmen.
Vorteile insbesondere für private Radiosender
Gerade private Radiosender könnten von den neuen Regelungen profitieren. Viele lokale und regionale Anbieter arbeiten mit vergleichsweise kleinen Teams und stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck durch sinkende Werbeerlöse und die Konkurrenz globaler Plattformen.
Erleichterte Kooperationen könnten beispielsweise gemeinsame technische Infrastruktur, die Entwicklung digitaler Angebote, gemeinsame Vermarktungsmodelle oder Kooperationen bei Produktion und Distribution erleichtern. Insbesondere kleinere Anbieter könnten dadurch Kosten senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Kooperationen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Positiv bewertet der VAUNET zudem, dass der Gesetzentwurf auch die Zusammenarbeit zwischen privaten Rundfunkanbietern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten berücksichtigt. Bei der Anwendung des Kartellrechts soll künftig stärker berücksichtigt werden, ob Kooperationen dazu beitragen, die wirtschaftliche Basis der Medienunternehmen im Wettbewerb mit digitalen Plattformen zu stärken.
Der Verband sieht darin einen Fortschritt, fordert jedoch weitergehende Regelungen entsprechend den bereits im Medienstaatsvertrag vorgesehenen Kooperationsmöglichkeiten.
VAUNET fordert weitere Änderungen im Fusionsrecht
Nach Ansicht des Verbandes endet die Gleichbehandlung von Presse und Rundfunk bislang allerdings nicht konsequent genug beim Thema Fusionen und Beteiligungen.

Marco Maier, Mitglied des VAUNET-Vorstands, erklärt: „Die Gleichstellung mit der Presse bei der Kooperationsregelung ist ein Erfolg und von großer Bedeutung, gerade auch für private Radioanbieter. Jetzt muss das Parlament diese Logik zu Ende denken und auch den Rundfunkmultiplikator in der Fusionskontrolle angleichen, denn Presse und Rundfunk stehen vor denselben wirtschaftlichen Herausforderungen. Kooperationen im dualen System sollten im GWB so umfassend ermöglicht werden, wie der Medienstaatsvertrag dies für die Länder vorgezeichnet hat.“
Streitpunkt Rundfunkmultiplikator
Hintergrund ist eine Besonderheit im deutschen Fusionsrecht: Die Umsätze von Rundfunkunternehmen werden bei der Prüfung von Übernahmen, Beteiligungen oder Gemeinschaftsunternehmen derzeit mit dem Faktor acht multipliziert. Dadurch können bereits kleinere Transaktionen eine umfangreiche kartellrechtliche Prüfung auslösen.
Für Presseverlage gilt dagegen lediglich der Faktor vier. Der VAUNET fordert deshalb eine Angleichung der Regelung, um insbesondere wirtschaftlich notwendige Zusammenschlüsse und Kooperationen kleinerer Rundfunkanbieter nicht unnötig zu erschweren.
Da die Reform bereits im Koalitionsvertrag angekündigt war und die Bundesregierung das Vorhaben zügig vorantreibt, gilt ein Inkrafttreten noch im Laufe des Jahres 2026 als wahrscheinlich. Ein konkretes Datum ist im bisherigen Gesetzentwurf allerdings noch nicht festgelegt worden, möglicher Zeitpunkt wäre der 1. Januar 2027.













