Der geplante Umbau des WDR-Hörfunkprogramms COSMO zum neuen HipHop-Angebot 1LIVE STREET ist nach Auffassung eines juristischen Gutachtens nicht mit dem WDR-Gesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von den Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) beauftragtes Rechtsgutachten des Leipziger Medienrechtlers Prof. Dr. Hubertus Gersdorf.
Nach der rechtlichen Bewertung ist COSMO durch § 3 Abs. 4 Nr. 6 des WDR-Gesetzes ausdrücklich als eigenständiges interkulturelles Hörfunkprogramm gesetzlich beauftragt. Der WDR könne diesen Programmauftrag daher nicht eigenständig ändern oder aufheben. Eine grundlegende Umgestaltung bedürfe vielmehr einer entsprechenden Entscheidung des Gesetzgebers.
Das Gutachten sieht mehrere Verstöße gegen den gesetzlichen Auftrag. So sei die geplante Ausrichtung von 1LIVE STREET auf die Zielgruppe der 20- bis 29-Jährigen unzulässig, da sich das gesetzlich vorgesehene interkulturelle Programm an alle Altersgruppen richten müsse. Auch der Schwerpunkt auf HipHop-Musik und -Kultur erfülle den gesetzlichen Programmauftrag nicht, der ausdrücklich ein Angebot zu Themen des interkulturellen Zusammenlebens für die gesamte Gesellschaft vorsehe.
Ebenfalls weist das Gutachten die Argumentation des WDR zurück, interkulturelle Inhalte künftig als Querschnittsaufgabe in anderen Programmen abzubilden. Ein solcher Ansatz könne den gesetzlich vorgeschriebenen Betrieb eines eigenständigen Programms nicht ersetzen.
Der WDR weist diese Einschätzung jedoch zurück. In einer Stellungnahme betonte der Sender, dass er seine Angebote im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten könne. Dies gelte auch für COSMO, da der Gesetzgeber für das Programm keine konkrete Zielgruppe festgelegt habe. Die vom Gutachter vertretene Auslegung des WDR-Gesetzes würde nach Auffassung des Senders zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der Programmfreiheit führen.
Auch die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen verweist auf die Programmautonomie des WDR. Ein Sprecher erklärte, der Gesetzgeber gebe zwar den gesetzlichen Auftrag – also das „Was“ – vor, dürfe aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne des Rundfunks jedoch nicht das konkrete „Wie“ der Programmgestaltung bestimmen. Dem WDR stehe deshalb ein weiter Auslegungs- und Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags zu. Zugleich kündigte die Staatskanzlei an, das nun vorliegende Rechtsgutachten zu prüfen.
Nach Angaben des WDR soll auch das künftige Programm den gesetzlichen Auftrag erfüllen. Gleichzeitig will der Sender Themen der kulturellen Vielfalt stärker als bisher in allen Programmen verankern. Mit der Neuausrichtung von COSMO und 1LIVE soll insbesondere eine jüngere, kulturell vielfältige Zielgruppe angesprochen werden. Der WDR verweist darauf, dass in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Prozent der unter 30-Jährigen eine internationale Biografie hätten.
Darüber hinaus werden im Gutachten mögliche rechtliche Konsequenzen aufgezeigt. Demnach sei die nordrhein-westfälische Landesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht verpflichtet, bei einem Verstoß gegen das WDR-Gesetz tätig zu werden. Zudem könnten Beitragszahlende im Sendegebiet des WDR unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 die Einhaltung des gesetzlichen Programmauftrags gerichtlich überprüfen lassen.
Die Geschäftsführerin der Neuen deutschen Medienmacher*innen, Elena Kountidou, erklärte: „Was der WDR plant, ist kein Reformschritt, sondern rechtswidrig. COSMO ist gesetzlich fest verankert. Wir fordern den WDR-Rundfunkrat auf, seine Entscheidung zu revidieren, und die ARD-Intendant*innen, COSMO als mehrsprachiges, innovatives Angebot für eine vielfältige Gesellschaft weiter auszubauen.“
Der WDR-Rundfunkrat hatte am 3. Juni 2026 beschlossen, das Programm COSMO zum 1. April 2027 einzustellen und durch den neuen Sender 1LIVE STREET zu ersetzen (RADIOSZENE berichtete). Das neue Angebot soll sich an eine junge, urbane und kulturell vielfältige Zielgruppe richten und einen Schwerpunkt auf Hip-Hop-Musik und -Kultur legen.
Gegen die Pläne formierte sich in den vergangenen Wochen breiter Protest. Nach Angaben der Initiatoren haben inzwischen mehr als 100.000 Menschen die Petition „Save COSMO“ unterzeichnet. Zudem unterstützen über 500 Organisationen, Initiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur, Wissenschaft und Politik einen Offenen Brief, der den Erhalt und den Ausbau von COSMO als bundesweites mehrsprachiges ARD-Angebot fordert.
Download:
Rechtsgutachten im Auftrag von Neue deutsche Medienmacher*innen e.V.










