Die geplanten Transparenzpflichten der Europäischen Union für KI-generierte Inhalte stoßen in der Radiobranche auf wachsende Kritik. Kurz vor Ablauf der Konsultationsfrist zum Entwurf der Leitlinien für Artikel 50 des europäischen AI Act warnt die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) vor praxisfernen Vorgaben, die den Einsatz künstlicher Intelligenz im Hörfunk erschweren könnten.
Hintergrund sind Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung der Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Sie sollen konkretisieren, wie Anbieter und Nutzer von KI-Systemen künftig Inhalte kennzeichnen müssen, die vollständig oder teilweise künstlich erzeugt wurden. Die Vorschriften gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem Deepfakes, synthetische Stimmen sowie KI-generierte Texte und Audioinhalte (vgl. The EU Artificial Intelligence Act).
„KI-Kennzeichnungspflicht der EU darf nicht das Radiohören verleiden”

Markus Kurze, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, sieht insbesondere für private Radiosender erhebliche Probleme. „Wieder einmal schüttet die EU-Kommission das Kind mit dem Bade aus und droht, den Einsatz von KI als unverzichtbare Unterstützung im Hörfunk zu verhindern“, erklärte Kurze. Nach Auffassung der MSA könnte der Leitlinienentwurf dazu führen, dass Werbespots mit KI-generierten Stimmen oder journalistische Beiträge, die unter Nutzung von KI-Werkzeugen erstellt wurden, als „Deepfakes“ eingestuft werden.
Die Medienanstalt befürchtet, dass daraus die Verpflichtung entstehen könnte, einzelne Beiträge oder Werbespots jeweils mit akustischen Hinweisen zu versehen. „Bei ständigen Transparenzhinweisen wäre der Hörgenuss dahin“, so Kurze. Stattdessen schlägt die MSA vor, Transparenzpflichten mediengerecht über Hinweise auf den Websites der Sender umzusetzen.
Tatsächlich sehen die aktuellen Entwürfe der EU-Kommission umfangreiche Transparenzanforderungen vor. Artikel 50 des AI Act verpflichtet Anbieter von KI-Systemen dazu, künstlich erzeugte Inhalte technisch erkennbar zu machen. Nutzer solcher Systeme müssen zudem offenlegen, wenn Deepfakes oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden, die der Information der Öffentlichkeit dienen.
Allerdings ist die genaue Reichweite der Vorschriften noch umstritten. Juristen und Branchenverbände verweisen darauf, dass insbesondere die Definition von „Deepfakes“ Interpretationsspielräume lässt. Mehrere Fachanalysen sehen die Gefahr, dass die Abgrenzung zwischen vollständig KI-generierten Inhalten und lediglich KI-unterstützten Produktionen in der Praxis schwierig wird.
Auf der anderen Seite verfolgt die EU-Kommission mit den Transparenzregeln das Ziel, Manipulationen und Täuschungen durch synthetische Medien besser erkennbar zu machen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung täuschend echter KI-Stimmen, Bilder und Videos sollen Nutzer nachvollziehen können, ob Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Die Kommission spricht von einem Beitrag zur Integrität des Informationsökosystems und zur Bekämpfung von Desinformation.
Für Rundfunkveranstalter ist dabei vor allem die Frage entscheidend, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden. Während einige Entwürfe für Audio-Deepfakes gesprochene Hinweise vorsehen, wird parallel über flexiblere und praxisnähere Kennzeichnungsformen diskutiert. In einem jüngeren Entwurf des europäischen Verhaltenskodex wurden frühere Unterscheidungen zwischen KI-generierten und KI-assistierten Inhalten bereits wieder abgeschwächt.
Die Konsultation der EU-Kommission zu den Leitlinien läuft noch bis zum 3. Juni. Erst danach wird sich zeigen, ob die Brüsseler Behörde auf die Kritik aus Medienbranche, Verlagen und Rundfunkveranstaltern eingeht oder an einer weitreichenden Kennzeichnungspflicht festhält.










