Berlin und Brandenburg: Digitalisierung ohne UKW-Abschaltdatum

Der Brandenburger Landtag hat am 22. April 2026 den Gesetzentwurf zum neuen Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg in zweiter Lesung angenommen. Für den Hörfunk ist damit ein zentraler Schritt beschlossen: Der rechtliche Rahmen wird stärker auf die digitale Zukunft ausgerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei der Übergang von UKW zu DAB+.

Rednerpult im Plenarsaal des Landtages(Bild: © Landtag Brandenburg / Stefan Gloede)
Rednerpult im Plenarsaal des Landtages
(Bild: © Landtag Brandenburg / Stefan Gloede)

Die Reform betrifft nicht nur technische Fragen, sondern auch die Organisation der Frequenzen und die Rolle der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Für Radiosender bedeutet das: Der Umstieg auf digitale Verbreitung wird politisch und rechtlich deutlich stärker gesteuert als bisher – aber ohne sofortige Abschaltung von UKW.

Digitalisierung ohne UKW-Abschaltdatum

Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist: UKW wird nicht sofort abgeschaltet. Eine feste Frist gibt es nicht. Der Gesetzgeber setzt stattdessen auf einen schrittweisen Übergang.
Das bedeutet konkret:

  • UKW bleibt weiterhin nutzbar und rechtlich geschützt.
  • Sender entscheiden vorerst selbst, wie lange sie UKW wirtschaftlich betreiben.
  • Ein Ausstieg aus UKW soll sich an der Markt- und Versorgungslage orientieren.

Gleichzeitig ist das Ziel eindeutig formuliert: Der Hörfunk soll langfristig vollständig digital werden. UKW ist damit keine Zukunftstechnologie mehr, sondern ein Übergangsstandard.

DAB+ wird zur zentralen Plattform für terrestrisches Radio

Der Staatsvertrag stärkt gezielt den digitalen Hörfunk über DAB+. Die Politik verfolgt dabei zwei Hauptziele: bessere technische Versorgung und mehr Programmvielfalt.
Für Radiosender relevant sind vor allem diese Punkte:

  • Ausbau einer flächendeckenden DAB+-Versorgung in Berlin und Brandenburg
  • Verbesserung der Empfangsqualität, insbesondere in ländlichen Regionen
  • Mehr Übertragungskapazitäten für private Programme im digitalen Netz

DAB+ soll damit langfristig die wichtigste Plattform für terrestrisches Radio werden.

Simulcast-Phase wird begrenzt – kein paralleler Dauerbetrieb

Der Gesetzgeber will verhindern, dass UKW und DAB+ dauerhaft parallel betrieben werden. Deshalb ist vorgesehen:

  • Neue frei werdende UKW-Frequenzen sollen nicht mehr neu ausgeschrieben werden
  • Die Simulcast-Phase (UKW + DAB+ parallel) soll zeitlich begrenzt werden
  • Der Umstieg auf digitale Verbreitung soll dadurch beschleunigt werden

Für Sender bedeutet das mittelfristig: Investitionen in UKW verlieren an strategischer Bedeutung, während DAB+ zur zentralen Infrastruktur wird.

Radiovielfalt bleibt politisches Ziel

Die Sicherung der Angebotsvielfalt wird ausdrücklich als Kernaufgabe bestätigt. Die Region Berlin-Brandenburg gilt weiterhin als besonders vielfältiger Radiomarkt. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass Plattformen, Algorithmen und In-Car-Systeme die Auffindbarkeit klassischer Radioprogramme einschränken könnten. Für Sender wird es damit entscheidend, auch jenseits klassischer Verbreitungswege präsent zu sein.

Neue Förderinstrumente für Lokaljournalismus

Mit der sogenannten DAWI-Betrauung wird ein erweitertes Förderinstrument eingeführt. Künftig können lokaljournalistische Angebote auch längerfristig unterstützt werden. Zwar zielt die Regelung nicht exklusiv auf Radio, sie eröffnet aber auch lokalen Hörfunkanbietern neue Perspektiven. Entscheidend wird sein, nach welchen Kriterien Förderentscheidungen getroffen werden.

Wirtschaftlicher Druck bleibt hoch

In der Anhörung wurde deutlich, dass sich die wirtschaftliche Lage lokaler Medien seit der Corona-Pandemie nicht nachhaltig erholt hat. Werbeeinnahmen sind weiterhin volatil, zusätzliche Geschäftsmodelle gewinnen an Bedeutung. Diese Entwicklung betrifft auch lokale Radiosender unmittelbar. Ohne zusätzliche Unterstützung könnten regionale Angebote weiter unter Druck geraten.

Plattformökonomie verändert den Wettbewerb

Ein wiederkehrendes Thema der Anhörung war die Rolle globaler Plattformen und Gerätehersteller. Insbesondere im Auto könnte Radio künftig stärker von Software-Ökosystemen abhängig sein. Die Regulierung sieht hier Klärungsbedarf, teilweise auch auf europäischer Ebene. Für Radiosender verschiebt sich der Wettbewerb damit zunehmend in Richtung Plattformzugang und Nutzeroberflächen.

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