Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat das Verfahren zur Wahl einer neuen Intendantin oder eines neuen Intendanten beschlossen. Die Wahl ist für den 14. August 2026 vorgesehen. Im Mittelpunkt steht dabei auch der amtierende Intendant Florian Hager, der erneut kandidieren will.

Das Gremium folgte dem Vorschlag einer eigens eingesetzten Kommission zur Wahlvorbereitung. Diese war im Februar beauftragt worden, ein Verfahren zu entwickeln und die Wahl organisatorisch vorzubereiten. Laut hr-Gesetz liegt die Zuständigkeit für die Wahl beim Rundfunkrat, konkrete Verfahrensregeln sind jedoch nicht detailliert festgelegt.
Das nun beschlossene Verfahren sieht vor, dass ausschließlich der Rundfunkrat und die vorbereitende Kommission Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen können. Bewerbungen müssen bis zum 20. April 2026 schriftlich bei der Kommission eingereicht werden und werden anschließend allen Mitgliedern des Rundfunkrats zugänglich gemacht.
In der öffentlichen Sitzung erklärte der amtierende Intendant Florian Hager, dass er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht. Seine aktuelle Amtszeit endet am 28. Februar 2027.
Die Kommission wird auf Basis der eingegangenen Bewerbungen einen oder mehrere Wahlvorschläge erarbeiten und diese am 26. Juni 2026 dem Rundfunkrat vorlegen. Darüber hinaus können Mitglieder des Gremiums mit Unterstützung von mindestens acht Personen weitere Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl stellen.
Dr. Miriam Dangel, Vorsitzende des hr-Rundfunkrats, betonte die Anforderungen an die künftige Führung: „Wir wissen, dass die Position der Intendantin/des Intendanten gerade in diesen Zeiten eine sehr herausfordernde ist. Der Hessische Rundfunk steckt mitten in einem langfristigen Struktur- und Transformationsprozess, der klare und besonnene Führung fordert. Der Reformstaatsvertrag muss im hr und in der ARD weiter umgesetzt werden. Die sich durch KI wandelnde Mediennutzung bringt große Herausforderungen. Auch die Legitimation und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss durch publizistische Qualität und Perspektivenvielfalt sowie nachhaltiges, transparentes Wirtschaften gestärkt werden. Wir werden alle eingehenden Bewerbungen sorgfältig prüfen.“
Die Wahl erfolgt gemäß § 16 Absatz 1 hr-Gesetz mit einfacher Mehrheit. Die Amtszeit beträgt zwischen fünf und neun Jahren.
Quelle: hr
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