KI-generierte Musik hält Einzug ins Radioprogramm – vorerst vor allem als Experiment mit offenem Ausgang. Wie der Deutschlandfunk-Podcast „@mediasres“ vom 12. März 2026 berichtet, setzt etwa Antenne Koblenz in einer eigenen „KI-Musiknacht“ gezielt auf künstlich erzeugte Titel.

Für Tim Lauth, Geschäftsführer der Radio Group, ist dieser Schritt folgerichtig: „Wir sind ein Medium, das im Hier und Jetzt lebt – und bilden solche Entwicklungen entsprechend ab“, sagt er im Deutschlandfunk. Gleichzeitig verweist Lauth auf eine wachsende Hörerresonanz: Viele würden gezielt nach Songs fragen, die sie nachts gehört haben – diese aber oft nirgends finden.
Die KI-Titel werden von externen Dienstleistern produziert, was zugleich wirtschaftliche Effekte hat: Klassische Lizenzkosten, etwa für GEMA-pflichtige Musik, können reduziert werden. Dennoch warnt Lauth vor überzogenen Erwartungen: „Die KI-Musik ist nicht die Lösung, um die Zukunft des privaten Rundfunks betriebswirtschaftlich abzusichern“, so der Radio-Manager im Deutschlandfunk-Podcast.
Juristisch bewegt sich das Modell allerdings auf unsicherem Terrain. GEMA-Chefjustiziar Dr. Kai Welp (Bild unten: © GEMA / Sebastian Linder) betont gegenüber „@mediasres“ die Komplexität der Lage: „Man muss im Einzelfall prüfen, ob nicht doch eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Originalwerk besteht.“ Gerade bei KI-generierter Musik sei nicht auszuschließen, dass geschützte Werke als Grundlage dienten oder im Output erkennbar seien.

Darüber hinaus läuft ein weiteres Verfahren gegen den auf KI-Musik spezialisierten Anbieter Suno. „Auch dort machen wir Ansprüche geltend“, so Welp im Deutschlandfunk, „weil das ohne Erlaubnis der Rechteinhaber stattgefunden hat.“
Parallel positionieren sich auch die Musiklabels neu im KI-Markt. Wie Medienanwalt Knut Eigler im Gespräch mit „@mediasres“ erläutert, sprechen Plattenfirmen zunehmend Künstler an, um sich Rechte für KI-basierte Nutzungen einräumen zu lassen. Ziel seien neue Geschäftsmodelle, etwa für Remixe, Mashups oder fanbasierte Inhalte.
Eigler mahnt jedoch zur Vorsicht: „Man weiß nicht, was am Ende entsteht – das betrifft unmittelbar das Urheberpersönlichkeitsrecht“, so der Jurist im Deutschlandfunk. Künstler könnten langfristig Kontrolle über ihre Werke verlieren.
Einigkeit besteht laut „@mediasres“ darin, dass die Rechtslage weiterhin unklar ist und sich dynamisch entwickelt. Der Gesetzgeber sei gefordert, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen – sowohl für Medienanbieter als auch für Rechteinhaber.
Fest steht: KI-Musik ist im Radio angekommen. Ob sie über die Rolle als Experimentierfeld hinauswächst, bleibt vorerst offen.
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Dlf-Podcast @mediasres: „Künstlich durch die Nacht: KI-Musik im Radio und die Rechtslage“











