WDR-Rundfunkrat eröffnet Dreistufentest zum MausRadio

Der Rundfunkrat des WDR hat heute einen Dreistufentest eingeleitet. Dieses Genehmigungsverfahren ist notwendig, wenn eine Rundfunkanstalt ein rein im Internet verbreitetes lineares Audioangebot aufnehmen möchte (Webstream). Das hat der WDR mit dem MausRadio geplant, das sich an Kinder im Grundschulalter richtet: Es soll ab 2027 nicht mehr über den digitalen Radiostandard DAB+, sondern nur noch als Webstream verbreitet werden.

WDR-Rundfunkrat eröffnet Dreistufentest zum MausRadio (Bild: © WDR)
WDR-Rundfunkrat eröffnet Dreistufentest zum MausRadio (Bild: © WDR)

Der Rundfunkrat als Aufsichtsgremium im WDR wird in den kommenden Monaten prüfen, ob das MausRadio als Webstream vom Auftrag des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks umfasst ist. Dabei bewertet er anhand der gesetzlichen Vorgaben in drei Stufen, (1) inwieweit das Angebot den Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, (2) in welchem Umfang es qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und (3) welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.

Dreistufentest zum MausRadio: Stellungnahme bis 30. April möglich

Um die Auswirkungen auf den Wettbewerb abzuschätzen, wird der Rundfunkrat ein wissenschaftliches Marktgutachten in Auftrag geben. Außerdem berücksichtigt er bei seiner Prüfung externe Stellungnahmen z.B. von Verbänden oder Privatpersonen, die sich mit ihrer Sichtweise beteiligen möchten. Bis zum 30. April 2026 (Ausschlussfrist) kann sich jede natürliche oder juristische Person per E-Mail oder Post zu der geplanten Änderung äußern (dreistufentest@wdr.de / WDR-Rundfunkrat, Appellhofplatz 1, 50667 Köln).

Rolf Turbrueggen (Bild: WDR Rundfunkrat)
Rolf Turbrueggen (Bild: WDR Rundfunkrat)

Rolf Zurbrüggen, Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats, betont: „Mit dem Dreistufentest für das MausRadio kommt der Rundfunkrat einer gesetzlichen Verpflichtung nach, die ihm bei der Weiterentwicklung öffentlich‑rechtlicher Online-Inhalte eine besondere Rolle gibt. Entsprechend sorgfältig wird der Rundfunkrat prüfen. Im Fokus steht, Transparenz herzustellen und abzusichern, dass das Kinderangebot auch weiterhin dem öffentlich‑rechtlichen Auftrag entspricht und seine Zielgruppe auf dem geeignetsten Weg und mit der notwendigen Qualität erreicht.“

Grundlage für die Online-Angebote des WDR (auch „Telemedien“ genannt) ist ein Telemedienkonzept, das vom Rundfunkrat genehmigt werden muss – ebenso wie Veränderungen daran. Die jetzt geplanten Änderungen erläutert und begründet die Intendantin des WDR im sogenannten Telemedienänderungskonzept, das der Rundfunkrat heute offiziell entgegengenommen und auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

Quelle: Rundfunkrat des WDR

Weiterführende Informationen 

 

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