Die Rundfunkkommission der Länder will Kooperationen im Rundfunkbereich erleichtern. Mit einem entsprechenden Beschluss reagieren die Länder auf veränderte Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche sowie auf die wachsende Marktmacht globaler Plattformunternehmen. Ziel ist es, Medienanbietern künftig mehr rechtliche Spielräume für Zusammenarbeit zu eröffnen.

Bemerkenswert ist, dass der Beschluss nicht nur auf Kooperationen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzielt. Ausdrücklich nehmen die Länder auch Kooperationen zwischen privaten Rundfunkveranstaltern in den Blick und unterstreichen damit deren Rolle für regionale Information und Angebotsvielfalt im dualen Mediensystem.
Der Verband Privater Medien begrüßt den Vorstoß. Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET, spricht von einem „wichtigen Signal“. Kooperationen seien „ein zentraler Baustein, um die wirtschaftliche Zukunft der Anbieter im dualen System zu sichern“.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk bewertet den Beschluss positiv. Ihr Geschäftsführer Holger Paesler sieht darin ebenfalls ein wichtiges Signal für den privaten Rundfunk. Kooperationen könnten helfen, wirtschaftliche Spielräume zu sichern und zugleich die Vielfalt regionaler und lokaler Angebote zu erhalten.

Beide Branchenverbände verweisen zugleich auf den Bund. Entscheidend sei nun, dass die Initiative der Länder auch im Wettbewerbsrecht aufgegriffen werde. Im Zuge der angekündigten 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssten die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Kooperationen zwischen Rundfunkanbietern leichter möglich werden.
Quelle: APR / VAUNET










