EU verurteilt Ungarn wegen UKW-Frequenz-Entzug von Klubrádió

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ungarn gegen EU-Recht verstoßen hat, weil der regierungskritische Radiosender Klubrádió seine Budapester UKW-Frequenz 92,9 MHz nicht weiter nutzen durfte. In dem Verfahren (C-92/23) hatte die Europäische Kommission gegen Ungarn geklagt.

(Bild: © Klubrádió)
(Bild: © Klubrádió)

Klubrádió sendete seit 1999 über UKW. 2014 erhielt der Sender die Lizenz für die Frequenz 92,9 MHz in Budapest für sieben Jahre – mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere fünf Jahre. Als die Laufzeit endete, lehnte der ungarische Medienrat die Verlängerung ab. Begründung: Der Sender habe zweimal gegen die Pflicht verstoßen, monatlich die Sendequoten zu melden. Nach ungarischem Medienrecht führt ein solcher wiederholter Verstoß automatisch zur Ablehnung.

Anschließend wurde die Frequenz neu ausgeschrieben. Auch hier scheiterte Klubrádió: Die Bewerbung wurde wegen kleiner formaler Fehler im Programmplan sowie wegen eines negativen Eigenkapitals in den Jahren zuvor für ungültig erklärt.

Der EuGH sieht darin mehrere Verstöße gegen EU-Recht. Frequenzen müssten nach klaren, fairen und verhältnismäßigen Kriterien vergeben werden. Eine automatische Ablehnung wegen auch geringfügiger, bereits korrigierter Fehler sei unverhältnismäßig. Zudem seien die finanziellen Anforderungen in der Ausschreibung nicht klar genannt gewesen. Einen Bewerber auf dieser Grundlage auszuschließen, sei daher nicht transparent.

Auch zeitlich lief das Verfahren aus Sicht des Gerichts nicht korrekt: Die Entscheidung über die Verlängerung kam deutlich später als vorgesehen, und die neue Ausschreibung wurde nicht rechtzeitig organisiert.

Schließlich stellte der EuGH fest, dass die Maßnahmen die Medienfreiheit verletzen. Wenn einem Sender der Zugang zu einer Frequenz entzogen wird, greift das in die Rundfunk- und Meinungsfreiheit ein. Die vorgeworfenen Fehler hätten nach Ansicht des Gerichts nicht ausgereicht, um Klubrádió faktisch vom Sendebetrieb auszuschließen.

Ungarn muss das Urteil nun umsetzen. Andernfalls drohen weitere rechtliche Schritte und mögliche finanzielle Sanktionen. Klubrádió gilt als Ungarns letzter unabhängiger Radiosender.

Quelle: Europäischer Gerichtshof

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