Rundfunkbeitrag: KEF empfiehlt 18,64 € ab 2027 – Kritik wächst

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt in ihrem 25. Bericht eine Anhebung des Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2027. In den Jahren 2025 und 2026 soll der Beitrag unverändert bei 18,36 Euro bleiben. Damit fällt die Anpassung niedriger aus als noch im 24. Bericht vorgesehen.

Beitragsservice-Firmengebäude (Bild: ©ARD ZDF Deutschlandradio beitragsservice/Ulrich Schepp)
Beitragsservice-Firmengebäude (Bild: ©ARD ZDF Deutschlandradio beitragsservice/Ulrich Schepp)

„Beginnend ab dem Stichtag 1. Januar 2027 lautet die neue Beitragsempfehlung für die Periode 2025 bis 2028 auf 18,64 € pro Monat. Dies bedeutet nach einem unveränderten Beitrag von 18,36 € in den Jahren 2025 und 2026 einen einmaligen Anstieg um monatlich 28 Cent für die verbleibenden Jahre 2027 und 2028. Die Kommission reduziert damit ihre bisherige Empfehlung einer Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar 2025 von 18,36 € auf 18,94 € aus dem 24. Bericht um 30 Cent“, erklärte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Martin Detzel.

Martin Detzel (Bild: DHBW Karlsruhe)
Martin Detzel (Bild: DHBW Karlsruhe)

Die KEF begründet die geringere Erhöhung vor allem mit stabileren Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, höheren Zinserträgen und zusätzlichen Eigenmitteln, unter anderem durch verschobene Investitionen. Gleichzeitig kürzte sie den von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldeten Finanzbedarf um insgesamt 1,275 Milliarden Euro. Für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 erkennt die Kommission einen Gesamtaufwand von 42,0 Milliarden Euro an. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerung von 2,2 Prozent pro Jahr gegenüber der vorangegangenen Periode.

Detzel betonte, dass es sich trotz des Charakters als Zwischenbericht um eine vollständige Neubewertung handele: „Die Feststellungen des 25. Berichts stellen allerdings die Ergebnisse des 24. Berichts nicht in Frage. Als sog. Zwischenbericht erfüllt der 25. Bericht vielmehr seine Zielsetzung, Veränderungen seit der Erstellung des vorangegangenen Beitragsberichts zu bewerten und ggf. eine bestehende Beitragsempfehlung zu aktualisieren.“

Zugleich verwies er auf veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die sich auf zentrale Berechnungsgrundlagen wie die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen oder die Kapitalmarktzinsen auswirkten.

Bitkom logo smallKritisch äußerte sich der Digitalverband Bitkom. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird gerade in Zeiten gesellschaftlicher Spaltung und zunehmender Desinformation dringend gebraucht. Die Menschen erreichen und Wirkung entfalten kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur, wenn er in der Breite der Bevölkerung als vertrauenswürdiges Qualitätsmedium akzeptiert wird. Ein monatlicher Beitrag für einen von vielen Menschen nur sporadisch genutzten Dienst, der deutlich über privaten Rundfunk- und Streamingangeboten liegt, ist hier kontraproduktiv. Auch angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Haushalte sollte der Rundfunkbeitrag nicht weiter steigen, sondern tendenziell sinken. Geringere Belastungen für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wären das richtige Signal.“

Bitkom: Die Anstalten müssen und können deutlich effizienter werden

Bernhard Rohleder (Bild: ©bitkom)
Bernhard Rohleder (Bild: ©bitkom)

Zugleich forderte Rohleder strukturelle Reformen: „Die Anstalten müssen und können deutlich effizienter werden. Dazu gehören nachvollziehbare und transparente Kosten, eine strenge Ausgaben- und Wirkungskontrolle sowie Investitionen in digitale Tools und Technik, die Abläufe vereinfachen und insbesondere in der Verwaltung dauerhaft Kosten senken. Wichtig für mehr Effizienz ist zudem, dass die einzelnen Anstalten enger zusammenarbeiten und Infrastrukturen teilen: Technische Systeme sollten stärker gebündelt werden und die Finanzierung teurer Doppel- und Mehrfachstrukturen sollte beendet werden. Auch organisatorisch und inhaltlich braucht es mehr Kooperation, um Doppelungen abzubauen, sich auf den Kernauftrag zu konzentrieren und mögliche Synergien konsequent zu nutzen.“

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Noch deutlicher positionierte sich der VAUNET – Verband Privater Medien. Vorstandsvorsitzender Claus Grewenig erklärte: „Weniger Mehr ist immer noch Mehr: In Zeiten extremer wirtschaftlicher Herausforderungen ist die zusätzliche Finanzausstattung der Anstalten ein Wettbewerbsvorteil per se. Mit dann über 10,5 Mrd. EUR pro Jahr im öffentlich-rechtlichen System wird die Schere im Markt weiter aufgehen.“

Der Verband verwies darauf, dass die KEF erneut Effizienzpotenziale identifiziert habe, denen teilweise staatsvertragliche Vorgaben entgegenstünden. Zudem wirkten die im Reformstaatsvertrag vorgesehenen Beschränkungen erst mittelfristig ab 2029.

Grewenig ergänzte: „Eine nachhaltige Beitragsstabilität kann und wird es nur durch einen fokussierten Auftrag geben, dem die Mittel folgen. Die Politik sollte durch quantitative und inhaltliche Grenzen auch im Online-Bereich das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen.“

VAUNET: UKW nach wie vor essenziell für die Refinanzierung ihrer Hörfunkangebote

Für den Hörfunkbereich betonte Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET: „Das Erfordernis einer konsequenten Reduktion der Programmangebote gilt insbesondere für das Radio, wo sich derzeit eine Reduzierung auf reichweitenschwache, nicht werbetreibende und über DAB+ verbreitete Angebote beschränken soll. Hier müssen die Länder ein nachhaltigeres Handeln von den ARD-Anstalten einfordern. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Medienpolitik, im Blick zu behalten, dass für die privaten Hörfunkveranstalter UKW nach wie vor essenziell für die Refinanzierung ihrer Hörfunkangebote ist. Jeglicher Richtungswechsel beim Hauptverbreitungsweg ohne Einbeziehung der privaten Hörfunkveranstalter wäre in wirtschaftlich angespannten Zeiten fatal für die vielfältige Hörfunklandschaft in Deutschland.“

Marco Maier (Bild: FFH/VAU.NET))
Marco Maier (Bild: FFH/VAU.NET))

Der VAUNET appellierte darüber hinaus an den neu gegründeten Medienrat, im Rahmen der Auftragsüberwachung insbesondere die Einhaltung bestehender Vorgaben im Blick zu behalten, etwa bei der Ausdifferenzierung des Auftrags in Prime- und Drivetime sowie bei den neu eingeführten Regelungen zu Sportrechten.

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