
Die Staatskanzleien der Länder prüfen eine strukturelle Neuordnung der Medienaufsicht. Das geht aus einer Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) unter allen Staatskanzleien hervor. Demnach wird im Zusammenhang mit dem geplanten Digitale-Medien-Staatsvertrag ausdrücklich auch die mögliche Zusammenlegung der Landesmedienanstalten genannt.
Hintergrund: Die Medienaufsicht ist in Deutschland Ländersache, weil Rundfunk und Medien verfassungsrechtlich dem Kulturbereich zugeordnet sind – und für Kultur sind die einzelnen Bundesländer zuständig, ebenso wie etwa für das Schulwesen. Entsprechend existieren bislang 14 eigenständige Landesmedienanstalten.

Die Fusion wurde in einem Themenkomplex rund um Digitalkonzerne, KI und Medienfreiheit in Deutschland als eine von vielen Maßnahmen genannt. Für Nordrhein-Westfalen bringt Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei und Medienminister, die Debatte auf den Punkt. Plattformen seien „keine neutralen Infrastrukturen“, sondern nähmen gezielt Einfluss auf kommunikative Prozesse. Mit „klaren Spielregeln“ müsse sichergestellt werden, dass auf den prägenden Plattformen „fairer Austausch überhaupt möglich ist und möglich bleibt“.

Auch Hamburgs Mediensenator Carsten Brosda plädiert für strukturelle Konsequenzen: Er fordert neben klaren Haftungsregeln für Inhalteanbieter ausdrücklich „eine Zusammenlegung der Medienanstalten zu einer Aufsichtsbehörde“.
Dass Kooperationen und Zusammenlegungen grundsätzlich möglich sind, zeigen bestehende Länderverbünde: So arbeiten Hamburg und Schleswig-Holstein in der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) zusammen, ebenso Berlin und Brandenburg in der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Eine weitergehende Zentralisierung wäre damit kein Systembruch – sondern vor allem eine politische Entscheidung.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Artikel „Die Plattformen muss man endlich mal zu fassen kriegen“ vom 10.02.2026









