radio ffn stellt Löschungsantrag gegen Mario Barths Marke auf „Nichts reimt sich auf Uschi“ beim Marken- und Patentamt! Spruch soll freies Gedankengut für alle Niedersachsen werden.
Seit einiger Zeit hält der Streit um den alten Frühstyxradio-Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ die deutsche Medienwelt nun schon in Atem. Doch Comedian Mario Barth reagiert trotz bundesweiter Presseberichterstattung nicht auf die Unstimmigkeiten.
Unter dem Tenor „Free Uschi“ hat sich radio ffn nun zu einem Befreiungsschlag für den aktuell hart umkämpften Spruch entschieden. „Es ist schon dreist, dass ein Spruch als Marke angemeldet wird, der bereits vor Ewigkeiten im Programm von radio ffn lief und nahezu auf jedem Schulklo steht“, sagt ffn-Programmdirektorin Ina Tenz. radio ffn wird daher beim Deutschen Markenamt einen Löschungsantrag für „Nichts reimt sich auf Uschi“ stellen. Ina Tenz: „Wir wollen erreichen, dass der Satz als freies Gedankengut anerkannt wird und nicht mehr patentierbar ist, vergleichbar mit Sprüchen wie ‚Keine Macht den Drogen‘ oder ‚Atomkraft? Nein Danke!‘.“
Auch die rechtliche Prüfung ergab, dass der Uschi-Kalauer nicht geeignet ist, die Hauptfunktion einer Marke zu erfüllen, nämlich die beanspruchten Waren hinsichtlich ihrer Herkunft aus einem Unternehmen von einem anderen Unternehmen zu unterscheiden. Rechtsanwalt Dennis Breuer: „Der Spruch ist nicht schutzfähig und hätte nicht eingetragen werden dürfen.“
In den 90er Jahren gingen Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer vom Frühstyxradio unter dem Motto „Nichts reimt sich auf Uschi“ auf Tournee und ließen den Satz schon damals auf T-Shirts drucken. 20 Jahre später hat sich Comedian Mario Barth den Spruch patentieren lassen und pocht nun auf seine Rechte. Schließlich habe er den Witz erst richtig populär gemacht, lautet die offizielle Argumentation. „Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern zur Verfügung stellen“, kommentiert Oliver Kalkofe sarkastisch Mario Barths Vorgehen. Einen T-Shirt-Hersteller aus Niedersachsen hat es bereits getroffen: Er soll über 1.700 € Mahnkosten für die rechtswidrige Verwendung der Aufschrift zahlen.