Grüne wollen Lokalradios in Schleswig-Holstein liberalisieren

Auf ihrem Landesparteitag haben Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein einen medienpolitisch weitreichenden Antrag zur Reform des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) einstimmig beschlossen. Ziel ist es, lokalen privaten Hörfunk im nördlichsten Bundesland grundsätzlich zu ermöglichen und bestehende Hürden abzubauen, die bisher viele Initiativen, Vereine und kleinere Veranstalter von einer terrestrischen Verbreitung ausschließen.

Schleswig-Holstein (Bild: Fotolia)
Schleswig-Holstein (Bild: Fotolia)

Kern des Beschlusses: Öffnung für lokale Programme im ganzen Land

Konkret fordern die Grünen die Streichung des § 30 MStV HSH, der lokale Hörfunkprogramme bislang nur in sehr begrenzten Gebieten zulässt (u. a. Lübeck, Sylt; nichtkommerziell in Flensburg, Neumünster, Rendsburg-Eckernförde). Gleichzeitig soll § 14 so überarbeitet werden, dass kommerzielle wie nichtkommerzielle Anbieter künftig überall lokale Programme veranstalten dürfen. Eine Einschränkung auf bestimmte Regionen soll entfallen.

Der Antrag reagiert damit auf eine seit Jahren kritisierte regulative Schieflage: Während einzelne kommerzielle Lokalprogramme Bestandsschutz genießen, bleibt in anderen Regionen selbst nichtkommerziellen Initiativen der Zugang verwehrt.

Übergangsweise Doppelverbreitung auf UKW und DAB+

Ein weiterer Baustein: Während der Umstellung zu DAB+ sollen neue lokale Anbieter für fünf Jahre die Möglichkeit erhalten, ihre Programme auf DAB+ und – sofern technisch realisierbar – zusätzlich auf UKW auszustrahlen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit eines Reichweitenaufbaus, bevor eine rein digitale Verbreitung wirtschaftlich tragfähig ist.

Beispielhafte Ungleichbehandlung: Dänemark ja, Kiel nein

Die Antragsteller verweisen auf mehrere konkrete Fälle, die aus ihrer Sicht den Änderungsbedarf illustrieren:

  • Ein dänischer kommerzieller Sender kann problemlos in Flensburg lokal senden – ein Flensburger Anbieter darf das nicht.
  • Die Ostseewelle aus Mecklenburg-Vorpommern kann ihr Sendegebiet nach Schleswig-Holstein ausweiten – eine nichtkommerzielle Initiative aus Lübeck bekäme dagegen keinerlei Zulassung.
  • NIUS Radio, das bundesweit senden darf, kann in Schleswig-Holstein problemlos verbreitet werden – lokalen Medienschaffenden aus Kiel hingegen fehlt die rechtliche Möglichkeit, ausschließlich für Kiel terrestrisch zu senden.

Diese Beispiele gelten innerhalb der Branche seit längerem als Beleg für regulatorische Inkonsistenzen, die auch durch die Digitalisierung nicht gelöst wurden.

Schutz vor Meinungsmacht: Beteiligungsgrenzen geplant

Der beschlossene Antrag fordert zudem eine Begrenzung von Medienkonzentration: Unternehmen, die im jeweiligen Verbreitungsgebiet als „marktbeherrschend“ gelten (insbesondere große Presseverlage), sollen keine Beteiligung an lokalen privaten Radioprojekten halten dürfen. Damit soll verhindert werden, dass neue lokale Angebote letztlich unter Kontrolle der bereits dominanten Marktakteure stehen.

Begründet wird der Vorstoß mit Art. 5 GG

Zentral verweisen die Grünen auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der den freien Zugang zu Informationen garantiert. Lokale Informationen seien ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Teilhabe – und dürften nicht davon abhängen, in welchem Kreis Bürgerinnen und Bürger leben. Die aktuelle Rechtslage führe jedoch zu einer „systematischen Benachteiligung ganzer Regionen“.

Wie geht es weiter?

Jan Kürschner (Pressebild Bündnis 90/Die Grünen)
Jan Kürschner (Bild: Bündnis 90/Die Grünen)

Mit dem einstimmigen Parteitagsvotum ist die grüne Landtagsfraktion nun beauftragt, die Initiative in die Koalition einzubringen und über eine Novelle des Medienstaatsvertrages zu verhandeln.

„Die Vielfalt der Medien spielt eine große Rolle in der Demokratie. Lokale freie Radios können hier einen wichtigen Beitrag leisten“, sagte Jan Kürschner, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Schleswig-Holstein.

Ob und wie schnell diese Änderungen realisiert werden, hängt nun vom weiteren Prozess ab – und von der Bereitschaft der CDU, das Thema Medienvielfalt politisch höher zu priorisieren.

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