Rheinland-Pfalz modernisiert Landesmediengesetz: Verlage dürfen künftig Radios übernehmen

Das Land Rheinland-Pfalz stellt mit einer umfassenden Novelle seines Landesmediengesetzes die Weichen für ein zeitgemäßes Medienrecht – und könnte damit auch bundesweit Maßstäbe setzen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, soll das neue Gesetz Verlagen mit Sitz im Bundesland künftig ermöglichen, Radiosender vollständig zu übernehmen. Bislang lag die Beteiligungsgrenze – wie in den meisten anderen Bundesländern – bei 35 Prozent. Das bisherige Verbot für marktbeherrschende Verlage wird damit aufgehoben.

Rheinland-Pfalz (RLP) Wappenzeichen

Zugleich sieht das Gesetz vor, dass frei gewordene UKW-Frequenzen künftig nicht mehr von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz an andere Veranstalter vergeben werden. Ihnen steht dann nur noch die Möglichkeit über Digitalradio DAB+ zur Verfügung, sobald Kapazitäten dafür ausgeschrieben werden.

Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) erklärte gegenüber der F.A.Z., frühere Schutzmechanismen kleiner Anbieter seien heute „im Zeitalter von Social Media, Podcasts und globalen Plattformen ein Hemmschuh“. Die neuen Kooperationsmöglichkeiten trügen zur „Sicherung von Vielfalt und Demokratie“ bei.

Neu eingeführt wird außerdem eine „Sorgfaltspflicht der Medien“, die auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz gilt. Nachrichten müssen „mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit“ geprüft werden.

Zudem soll die Medienanstalt Rheinland-Pfalz künftig eine Mediathek für Inhalte nichtkommerzieller Anbieter betreiben und sich stärker in medienregulatorische Entwicklungen einbringen. Auch Transparenzpflichten werden ausgeweitet: Die Bezüge des Direktors, derzeit knapp 13.200 Euro monatlich, sollen künftig veröffentlicht werden.

Peter Moskopp (CDU) sprach in der F.A.Z. von einem „echten Sprung ins 21. Jahrhundert“: „Die bisherigen Regeln stammten aus einer Zeit, in der KI noch Science-Fiction war und Streaming ein Fremdwort.“

Das novellierte Landesmediengesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.10.2025