Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 10. September 2025 einen Eilantrag der JazzRadio Deutschland UG & Co. KG gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) weitgehend zurückgewiesen. Das Verfahren betrifft die Vergabe der UKW-Frequenz 106,8 MHz in Berlin (vgl. Streit um Sendefrequenzen).
Nach summarischer Prüfung erklärte das Gericht die Entscheidung des Medienrats, die Frequenz ab 1. Januar 2026 an die eagle Broadcast Brandenburg GmbH für das Programm „106.8 pure fm“ zu vergeben, für rechtmäßig. Formelle Mängel im Verfahren seien nicht erkennbar, auch die Anwendung der Auswahlkriterien nach § 33 Abs. 2 MStV BB sei korrekt erfolgt.
JazzRadio darf UKW 106,8 nur noch bis Jahresende nutzen
Lediglich bei der Übergangszuteilung der Frequenz vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025 an die Radio B2 GmbH (Programm „jazz fm“) äußerte die Kammer rechtliche Bedenken. In dieser Zeit darf JazzRadio Berlin weiter auf 106,8 MHz senden, bevor am 1. Januar 2026 pure fm den Sendebetrieb übernimmt.
Gegen den Beschluss kann JazzRadio innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Das Hauptsacheverfahren bleibt davon unberührt.
Parallel zu den UKW-Entscheidungen stärkt die mabb das Jazzangebot in der Hauptstadtregion: JazzRadio Berlin hat am 10. September den Sendebetrieb auf DAB+ Kanal 7B aufgenommen (vgl. mabb vergibt erstmals zwei DAB+ Programmplätze mit flächendeckendem Empfang in Brandenburg).
Zudem startet am 1. Januar 2026 mit „jazz fm“ ein weiteres Jazzformat auf den Freuenzen 91,0 MHz in Berlin und 90,7 MHz in Potsdam. Die mabb betonte, dass die Musikfarbe Jazz in Berlin und Potsdam damit auch künftig „prominent vertreten“ bleibt.
106.8 pure fm startet ab Januar 2026 über UKW in Berlin

Das pure fm Team freut sich besonders, künftig vom zweithöchsten Punkt der Hauptstadt, dem Sendemast Scholzplatz in Berlin-Charlottenburg, senden zu können. Damit ist ein Empfang in hoher Qualität für die gesamte Metropolregion gewährleistet. Bereits seit über 14 Jahren ist pure fm über DAB+ in Berlin und Brandenburg präsent. Mit dem Start auf UKW wird das Programm für elektronische Musik nun auch für alle Hörerinnen und Hörer erreichbar, die klassisch über UKW Radio hören.
Interview mit JazzRadio Berlin-Geschäftsführer Julian Allitt
RADIOSZENE: Herr Allitt, wie bewerten Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur UKW-Frequenz 106,8 MHz?

Julian Allitt: Das Gericht befand, dass die Medienanstalt rechtswidrig gehandelt habe, als sie versuchte, unsere Hörer an einen anderen Sender abzugeben, indem sie ihnen drei Monate lang unsere Frequenz zur Verfügung stellte. Wir betrachteten das Vorgehen des Medienrats als einen bewussten Angriff auf uns, der eine offensichtliche Voreingenommenheit zeigte. Wir besprechen unsere nächsten Schritte mit unseren Anwälten.
RADIOSZENE: Wie gehen Sie und Ihr Team mit dieser Situation um?
Julian Allitt: Wir leben, um weiterzukämpfen. Wir haben enorme Unterstützung von unseren Zuhörern erhalten und sind ihnen zu Dank verpflichtet.
RADIOSZENE: Viele kennen Ihre persönliche Geschichte vielleicht nicht – wie sind Sie eigentlich nach Berlin gekommen?
Julian Allitt: Ich bin Engländer und von Haus aus Journalist. In England war ich Geschäftsführer von drei Radiosendern, politischer Journalist im britischen Parlament und Leiter einer journalistischen Fakultät an einer Universität.
RADIOSZENE: Können Sie uns etwas zur Entstehungsgeschichte von JazzRadio Berlin erzählen?
Julian Allitt: JazzRadio Berlin wurde 1995 von einer Gruppe von Jazzliebhabern mit einer einjährigen Lizenz für eine Mittelwellenfrequenz gegründet. Doch in Deutschland fand sich damals niemand, der in einen Jazzsender investieren wollte. Ich wurde in ihrem Auftrag von einem amerikanischen Radiomakler kontaktiert und kam 1996 zum ersten Mal nach Berlin, um mich mit der Gruppe zu treffen. Ich beschaffte die notwendigen Finanzmittel in London, war Mitverfasser unseres erfolgreichen Antrags auf eine siebenjährige Lizenz und zog im Februar 1997 ganz nach Berlin.
RADIOSZENE: Was hat die Medienanstalt eigentlich beim JazzRadio Berlin beanstandet?
Julian Allitt: Einer der Gründe, die die Medienanstalt gegen uns vorgebracht hat, war, dass wir unsere Nachrichten von der dpa beziehen. Sie hielten dies für minderwertiger als die Eigenproduktion eines kleinen lokalen Senders. Ich finde das erschütternd – insbesondere von einer Medienanstalt in Berlin, der Hauptstadt der größten Volkswirtschaft der EU. Die dpa ist eine international angesehene Nachrichtenagentur, und wir sind stolz darauf, sie bei JazzRadio Berlin zu haben.
RADIOSZENE: Herr Allitt, vielen Dank für das Gespräch.
Pressemeldung des Verwaltungsgericht Berlin vom 11.09.2025:
Streit um Sendefrequenzen: JazzRadio Berlin nur noch bis Jahresende auf UKW
Das Radioprogramm JazzRadio Berlin wird nur noch bis zum 31. Dezember 2025 auf der Berliner UKW-Frequenz 106,8 MHz ausgestrahlt. Ab dem 1. Januar 2026 darf ein auf elektronische Musik ausgerichtetes Hörfunkprogramm die Frequenz übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
JazzRadio Berlin ist ein 24-stündiges moderiertes Musikprogramm mit Ausrichtung auf Jazz- und Jazz-Soul-Musik, ergänzt durch redaktionelle Beiträge sowie Nachrichten. Es ist seit dem Jahr 2010 auf der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz zu empfangen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) verlängerte den Sendebetrieb auf dieser Frequenz zuletzt bis zum 30. September 2025. Im Dezember 2024 schrieb die mabb die Vergabe mehrerer UKW-Frequenzen neu aus, darunter die Frequenz Berlin 106,8 MHz ab dem 1. Oktober 2025.
Neben JazzRadio Berlin stellten zehn weitere Radiosender Anträge auf Zuweisung dieser Frequenz. Die mabb entschied, die Frequenz nicht mehr an JazzRadio Berlin zu vergeben, sondern vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025 an einen anderen Jazz-Sender und ab dem 1. Januar 2026 an ein auf elektronische Musik ausgerichtetes Hörfunkprogramm. Dagegen richtete sich der gerichtliche Eilantrag der Veranstalterin von JazzRadio Berlin. Sie hält die Auswahlentscheidung der mabb für rechtswidrig und begehrt, über den 30. September 2025 hinaus auf der bisher von JazzRadio Berlin genutzten UKW-Frequenz 106,8 MHz senden zu dürfen.
Die 32. Kammer hat den Eilantrag überwiegend zurückgewiesen. JazzRadio Berlin dürfe die Frequenz 106,8 MHz zwar noch bis zum 31. Dezember 2025 weiter nutzen; insoweit sei die Entscheidung der mabb rechtswidrig. Die Zuweisung der Frequenz ab dem 1. Januar 2026 an den elektronischen Musiksender sei hingegen nicht zu beanstanden. Der mabb stehe bei der Vergabe der Frequenzen ein Beurteilungsspielraum zu. Ihre Auswahl könne gerichtlich nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der mabb schwerwiegende Fehler unterlaufen seien.
Solche Beurteilungsfehler seien hinsichtlich der Zuweisung der Frequenz an den elektronischen Musiksender ab dem 1. Januar 2026 nicht erkennbar: Die mabb habe ihre Entscheidung damit begründet, dass mit der Ausrichtung des Programms auf die Berliner Techno- und Clubszene ein höherer programmlicher Vielfaltsbeitrag zu erwarten sei als von JazzRadio Berlin. Außerdem habe die mabb darauf abgestellt, dass der elektronische Musiksender sein gesamtes Programm, insbesondere redaktionelle Wortbeiträge, in Eigenproduktion erstelle. Angesichts dessen habe die mabb dem Interesse von JazzRadio Berlin an der Weiterführung des bisherigen Programms weniger Gewicht beigemessen. Diese Erwägungen der mabb, so die Kammer, seien nicht zu beanstanden.
Anders sei die übergangsweise Vergabe der Frequenz an den anderen Jazz-Sender bis zum 31. Dezember 2025 zu bewerten. Die mabb habe die Vergabe damit begründet, dem Sender, der ab dem 1. Januar 2026 auf einer anderen Frequenz zu empfangen sei, den Start seines neuen Hörfunkprogramms erleichtern zu wollen. Diese Erwägung finde, so das Gericht, keine Stütze im Gesetz. Die Entscheidung der mabb sei insoweit beurteilungsfehlerhaft.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin







