Rheinland-Pfalz lockert Regeln für Radiobeteiligungen

Rheinland-Pfalz (RLP) Wappenzeichen In Rheinland-Pfalz soll das Landesmediengesetz zum 1. Januar 2026 novelliert werden – mit weitreichenden Folgen für den Radiomarkt. Bislang durften marktbeherrschende Tageszeitungsverlage nur bis zu 35 Prozent Kapitalanteile und maximal 25 Prozent Stimmrechte an Rundfunkveranstaltern halten. Diese Begrenzungen sollen künftig komplett wegfallen. Das meldete gestern der Evangelische Pressedienst (epd).

„Ein Ziel der Novelle sei, in der rheinland-pfälzischen Medienlandschaft Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt zu erhalten“, sagte Daniel Schäffner, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dem Evangelischen Pressedienst. Man wolle erreichen, „dass es weiterhin eine journalistische Berichterstattung aus den Regionen gebe“. Dazu gehöre ausdrücklich auch die Möglichkeit, dass Zeitungsverlage sich stärker an privaten Radio- und Fernsehsendern beteiligen können, so Schäffner.

Weiterführende Informationen

Adbnlocker erklannt

Anzeigen sind manchmal lästig – wir wissen das...

Aber der Betrieb von RADIOSZENE wird ausschließlich durch Werbung finanziert. Nur so können wir die Plattform kostenlos anbieten und die laufenden Kosten decken. Deshalb möchten wir dich darum bitten, deinen Adblocker für diese Seite zu deaktivieren. Herzlichen Dank für die Unterstützung!

Ich habe meinen Adblocker jetzt deaktiviert