Zukunft von NRW1: bigFM als Rettung oder Risiko?

Der Hot-AC-Sender NRW1, gestartet als junges Programm mit landesweitem Anspruch, hat sich binnen drei Jahren zu einem wirtschaftlichen Sorgenkind entwickelt. Nach Informationen aus dem Gesellschafterkreis belaufen sich die Verluste auf eine zweistellige Millionensumme. Die Gesellschafter – darunter die Antenne Bayern Group, ffn und Radio NRW – ziehen unterschiedliche Konsequenzen: Während ein Teil NRW1 durch das Programm bigFM ersetzen will, verfolgt Radio NRW eine alternative Strategie.

NRW1 bigFM NRW fb

Zeit ist dabei der entscheidende Faktor: Am Freitag, 11. Juli, tagt die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in einer Sondersitzung ausschließlich zum Fall NRW1 – mit möglichen weitreichenden Konsequenzen für den gesamten NRW-Radiomarkt.

Gesellschafterkonflikt: bigFM als Rettung – oder Risiko?

Im Kern des Konflikts steht die geplante Aufschaltung von bigFM NRW, ein zur Audiotainment Südwest Gruppe gehörender Sender, der bereits Rheinland-Pfalz auf Reichweitengewinn gegenüber dem Schwesterprogramm RPR1 verweisen kann. Die Mehrheitsgesellschafter wollen bigFM NRW auf den UKW-Frequenzen von NRW1 etablieren, einschließlich der Anmeldung zur Media-Analyse – ein Schritt, der spätestens bis zum 11. Juli erfolgen muss, um eine valide Vermarktungsgrundlage zu sichern. Ohne diese Ausweisung droht dem Projekt das wirtschaftliche Aus.

Marco Morocutti (Bild: © RADIO NRW)

Radio NRW, das seinen Anteil kürzlich von 24,5 auf 14,2 Prozent reduziert hat, sieht in dieser Strategie ein erhebliches Risiko für das Lokalfunksystem. Geschäftsführer Marco Morocutti warnt: „Ein Player wie bigFM würde ein erhebliches Reichweitenrisiko für den NRW-Lokalfunk bedeuten.“

Er verweist auf die Marktentwicklung in Rheinland-Pfalz, wo bigFM RPR1 inzwischen überholt habe – beide Sender gehören zur selben Holding. Für das wirtschaftlich ohnehin angespannte Lokalfunksystem in NRW könnte die zusätzliche Konkurrenz existenzbedrohend werden.

Medienkommission in der Zwickmühle: Entscheidung mit Klagerisiko

Formal handelt es sich bei der beantragten Unbedenklichkeitserklärung um einen Verwaltungsakt, den der Direktor der LfM, Dr. Tobias Schmid, allein treffen dürfte. Doch angesichts der Brisanz sucht er die Rückendeckung der Medienkommission: „Da es sich um einen unserer UKW-Sender handelt, habe ich beschlossen, dass ich das mit der Medienkommission diskutieren möchte“, so Schmid.

Die Sitzung am 4. Juli brachte jedoch keine Entscheidung – weder im vorgelagerten Ausschuss für Programmaufsicht und Programmqualität noch im Plenum. Man vertagte sich, eine informelle Sondersitzung soll folgen. Doch laut Gesetz muss die Tagesordnung einer Kommissionssitzung 14 Tage im Voraus veröffentlicht werden – ein beschleunigtes Verfahren ist faktisch ausgeschlossen.

Das Klagerisiko gilt als hoch – unabhängig vom Ausgang: Sowohl eine positive wie auch eine negative Entscheidung könnte gerichtlich überprüft werden. Die Situation erinnert an den Fall Radyo Metropol FM, dessen UKW-Zulassung in NRW vor zehn Jahren ebenfalls zu jahrelangen Auseinandersetzungen führte.

Juristische Perspektive: Was darf bigFM, was muss NRW1?

Kern der Prüfung durch die Medienanstalt ist die Frage, ob bei der geplanten Übernahme durch bigFM weiterhin die Bedingungen der ursprünglichen Zulassung von NRW1 eingehalten werden. Solange dies zutrifft, ist eine Unbedenklichkeitserklärung formal zu erteilen, so Schmid. „Der Fall hat einen Kern – der juristisch zu entscheiden ist – und eine Korona drumherum.“

Die redaktionelle Verantwortung muss bei einer eigenständigen Redaktionseinheit verbleiben, die inhaltlich weisungsgebunden an die NRW-lizensierte Audio NRW GmbH ist. Die Inhalte dürfen nicht unmittelbar durch die Audiotainment Südwest produziert oder beeinflusst werden. Auch die journalistische Arbeit muss weiterhin in Köln, nicht in Mannheim oder Ludwigshafen, erfolgen.

Nach derzeitiger Einschätzung der Landesmedienanstalt seien diese Bedingungen prinzipiell erfüllt – unter der Maßgabe, dass Nachbesserungen beim Redaktionsstatut erfolgen.

Lokalfunk in Sorge: „Systemkonkurrenz mit privilegiertem Zugang“

Besonders kritisch wird von Radio NRW die wirtschaftliche Komponente betrachtet: NRW1 entstand 2022 im Rahmen eines Verständigungsverfahrens, das vorsah, dass der neue landesweite Anbieter einen Stabilisierungsbeitrag für den Lokalfunk leistet. In den ersten Jahren beträgt dieser 100.000 Euro jährlich. Eine spätere Beteiligung an Gewinnen war vorgesehen, erscheint nun aber illusorisch.

Dr. Tobias Schmid (Pressefoto)Dr. Tobias Schmid betont die besondere Konstruktion: „Rein ökonomisch bekommt damit ein Systemkonkurrent einen sehr großen Anteil der späteren Gewinne, obgleich dieser in das Geschäft nicht investiert.“

Aus medienrechtlicher Sicht sei das allerdings unerheblich, auch wenn die wirtschaftliche Schieflage die vereinbarten Beiträge infrage stellt.

Programmdistanz: bigFM muss sich vom Lokalfunk abheben

Eine weitere Auflage betrifft die programmliche Abgrenzung: Das Format von bigFM – Contemporary Hit Radio für 14- bis 29-Jährige – muss sich deutlich von den Lokalfunksendern unterscheiden, die typischerweise Adult Contemporary für Hörer zwischen 30 und 59 Jahren bieten. Diese Trennschärfe sei gegeben, urteilt die LfM – auch wenn die tatsächliche Umsetzung genau zu beobachten sein wird.

Ulrike Kaiser (Bild: Anja Cord/DJV-NRW)
Ulrike Kaiser (Bild: Anja Cord/DJV-NRW)

Ulrike Kaiser, Mitglied der Medienkommission und Vertreterin des DJV NRW, betont: „Wir schätzen und schützen das Lokalfunksystem, können es aber unter Vielfaltsgesichtspunkten nicht frei von jeglicher Konkurrenz stellen.“ Die Einführung einer landesweiten UKW-Kette habe bereits vor Jahren die grundsätzliche Entscheidung für mehr Vielfalt markiert.

Fazit: Entscheidung mit Folgen für den Radiomarkt NRW

Die bevorstehende Entscheidung der Medienkommission – ob formal durch den Direktor oder in Rückkopplung mit dem Gremium – ist mehr als ein verwaltungstechnischer Akt. Sie berührt wirtschaftliche Interessen, medienpolitische Grundsatzfragen und das empfindliche Gleichgewicht im NRW-Radiomarkt.

Eines scheint sicher: Egal wie die Entscheidung ausfällt, sie wird vor Gericht landen. Die Aufschaltung von bigFM auf NRW1 könnte das erste Kapital einer strukturellen Neuausrichtung im Radiomarkt sein – denn auch Radio NRW will sein Rahmenprogramm reformieren, den digitalen Ableger NOXX durch ein Programm für die Generation 50+ ersetzen, ein ähnliches Konzept präsentierte ffn 2021 bei seiner Bewerbung für die landesweite UKW-Kette unter dem Namen „NRW GOLD“. Auch der WDR hat eine Reform seiner Jugendwellen 1LIVE und 1LIVE diGGi angekündigt. Der Radiomarkt in NRW ist in Bewegung, das Ende von NRW1 naht: „Die Möglichkeit, einfach so weiterzumachen, ist keine Möglichkeit“, resümiert Tobias Schmid. „Entweder Neustart – oder Aufgabe.“

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