Mit einer knappen Mehrheit von 55,4 Prozent der Stimmen hat sich die Bevölkerung Liechtensteins dafür entschieden, das Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) aufzuheben. Damit ebnet sich der Weg für die Privatisierung von Radio Liechtenstein, einem seit Jahren staatlich finanzierten Sender.
Die Volksabstimmung zeigt eine deutliche Wende in der Medienpolitik des Landes, bei der sich viele Stimmbürger für eine Neugestaltung der öffentlich-rechtlichen Radiofinanzierung ausgesprochen haben.
Entscheidung mit Signalwirkung
Die Abstimmung, initiiert durch die Partei „Demokraten pro Liechtenstein“ (DpL), zielte auf die Aufhebung des LRFG ab. Die hohe Stimmbeteiligung von 59,3 Prozent verdeutlicht das starke Interesse der Bevölkerung an der Zukunft von Radio Liechtenstein und damit an der Medienlandschaft im Land. Die DpL möchte das staatlich finanzierte Radio privatisieren, sodass es künftig ohne öffentliche Subventionen auskommen soll. Infolgedessen wird das Gesetz am 31. Dezember 2025 auslaufen, und Radio Liechtenstein verliert seine Stellung als öffentlicher Rundfunksender.
Reaktionen aus der Politik
Von Seiten der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) wurde das Abstimmungsergebnis mit Bedauern aufgenommen. Parteipräsident Alexander Batliner äußerte, dass die Entscheidung zwar zu akzeptieren sei, aber eine Schwächung der Medienlandschaft und der Meinungsvielfalt in Liechtenstein bedeute. Für ihn sind die Gründe der Zustimmung zur Initiative ein Ausdruck des Vertrauensverlustes in das staatlich geführte Radio. Es sei möglich, dass viele Stimmbürger den geplanten jährlichen Subventionsbeitrag als zu hoch empfunden hätten, so Batliner.
Ein konkreter Plan zur Privatisierung wurde jedoch nicht beschlossen, wie er betont. Die Initiative zielte allein auf die Aufhebung des LRFG ab, nicht auf eine sofortige Privatisierung. „Nun sind die Initianten gefordert,“ stellte Batliner fest.
Die Volksunion (VU) fordert neue Lösungsansätze
Die Volksunion (VU) sprach sich dafür aus, die Privatisierung verantwortungsvoll umzusetzen. Die Partei, die bereits im Vorjahr eine seriöse Prüfung verschiedener Modelle zur Finanzierung des Radios gefordert hatte, sieht die Aufhebung des Gesetzes als Chance, Radio Liechtenstein zukunftsfähig zu gestalten. Die Aussage von Medienministerin Sabine Monauni, durch die Entscheidung werde „Radio L der Stecker gezogen“, weist die VU zurück. Vielmehr brauche es nun eine Anpassung des Medienförderungsgesetzes oder eine Übergangslösung, um das Radio wirtschaftlich tragfähig und für die Bevölkerung attraktiv zu gestalten.
Um die Medienvielfalt weiterhin zu unterstützen, ist die VU offen für eine staatliche Förderung, auch im Rahmen der Privatisierung. Gleichzeitig soll jedoch eine umfassende Debatte über die Grundsätze der Medienförderung stattfinden, denn der bisherige Ansatz, der vorsah, 70 Prozent aller Mittel dem staatlichen Radiosender zuzuweisen, sei gescheitert.
Ein Wendepunkt für die Medienlandschaft Liechtensteins
Mit der Entscheidung zur Aufhebung des LRFG steht die Medienlandschaft Liechtensteins vor einem Wendepunkt. Viele Bürger erhoffen sich durch die Privatisierung ein dynamischeres und finanziell unabhängigeres Radio, während Kritiker den Verlust an Meinungsvielfalt und öffentlicher Kontrolle fürchten. In den kommenden Monaten wird es entscheidend sein, ob und wie ein privates Radio Liechtenstein in einem kleinen, aber engagierten Medienmarkt bestehen kann.
Die Diskussion um Radio Liechtenstein dürfte damit nicht abgeschlossen sein. Wie die VU und auch andere politische Kräfte betonen, ist ein langfristiges Modell zur Förderung der Medienvielfalt im Land nun wichtiger denn je. Die Abstimmungsergebnisse könnten zudem Anstoß zu einem breiteren Nachdenken über die Rolle und Finanzierung der Medien in Liechtenstein geben, die für viele Bürger als Pfeiler der demokratischen Öffentlichkeit gelten.
Prüfung von Optionen und Modellen für die Weiterführung von Radio Liechtenstein unter privater Trägerschaft
(Update vom 05.11.2024) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024, Jürg Bachmann aus Zürich beauftragt, Optionen und Modelle für die Weiteführung von Radio Liechtenstein unter privater Trägerschaft zu prüfen. Bis zum 31. Dezember 2024 sollen Sondierungsgespräche mit möglichen Investoren und Partnern geführt und ein Bericht mit Empfehlungen zuhanden der Regierung erstellt werden. Jürg Bachmann ist ein fundierter Kenner der Radiobranche, war Geschäftsführer mehrerer Privatradios und kennt als Verwaltungsratspräsident von Radio Liechtenstein auch die lokale Medienlandschaft.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Liechtensteins haben am 27. Oktober 2024 die Initiative der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) zur Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) angenommen. Damit muss Radio Liechtenstein als öffentlich-rechtlicher Rundfunksender bis Ende 2025 eingestellt werden. Die Nachwahlbefragung des Liechtenstein-Instituts hat ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung trotzdem an einem Radio für Liechtenstein festhalten will und dass vor allem die hohen Landesbeiträge ein massgeblicher Grund für die Annahme der Volksinitiative waren.
Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Medienförderungsgesetzes
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024 die Stellungnahme zu den Fragen, die im Juni 2024 anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Medienförderungsgesetzes (MFG), des Mediengesetzes (MedienG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes von den Landtagsabgeordneten aufgeworfen wurden, verabschiedet. Die Gesetzesabänderung ist Teil des von der Regierung verabschiedeten Medienpakets, das zur Stärkung der Medienvielfalt in Liechtenstein beitragen soll. Eine allfällige Neukonzeption des Medienförderungssystems infolge des Wegfalls des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf einer eingehenden Prüfung unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen. Damit die finanzielle Planungssicherheit für die bestehenden Medienunternehmen für das Jahr 2025 sichergestellt ist, sollen zunächst die bereits geplanten Verbesserungen vom Landtag verabschiedet werden.
Die im Juni-Landtag aufgebrachten Fragen betreffen insbesondere die Anschubfinanzierung, die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt und des Journalistenkodex sowie eine mögliche Deckelung der Medienförderung.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Dezember 2024 in zweiter und damit abschliessender Lesung behandeln.