Medienbehörden wollen Anmeldepflicht für Webradios

LFKDie Medienbehörden der Bundesländer arbeiten an Regulierungsvorschriften für Internetradios. Für Sender, die Streams ins Netz schicken, soll es eine Anmeldepflicht geben, sagte Axel Dürr der Radioszene.

Dürr ist Sprecher der baden-württembergischen LfK und derzeit auch der neuen bundesweiten Medienbehörde ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht). Frühere Pläne, Webradios unter Lizenzpflicht zu stellen, seien damit erledigt. Für die Anmeldung müssten die Betreiber von Webradios ihrer „zuständigen Medienbehörde“ lediglich einige Daten ihres Unternehmens mitteilen. Details des Anmeldeverfahren werden laut Dürr gerade entwickelt – insbesondere ein eigenes Formular, das demnächst online gestellt werden soll.

Bisher gibt es im deutschen Rundfunkrecht keine verbindliche Regelung für Webradios. Laut Dürr soll die Anmeldepflicht im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden. Bisher hatten die Medienbehörden die Auffassung vertreten, Webradios benötigten eine Sendeerlaubnis. Praktisch war eine Lizenzpflicht aber nicht durchsetzbar. Einige Betreiber wie byte.fm und quu.fm hatten dennoch Sende-Erlaubnisse beantragt und auch problemlos bekommen. Welche Kosten bei der Anmeldung entstehen ist noch unklar. chl