
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Antrag auf Berufung möglich. (AZ: VG 27 K 240.10; VG 27 L 224.10)
Es sei nicht auszuschließen, dass der Medienrat als zentrales Entscheidungsgremium der Anstalt bei einer zutreffenden Berechnung eine andere Entscheidung getroffen hätte, so die Richter weiter. Bis zu einer Neuentscheidung müsse der Medienrat Radio Paradiso deshalb eine vorläufige Sendeerlaubnis erteilen. Mit dem Urteil werde keine Aussage über die Qualität von Radio Paradiso getroffen. Die Medienanstalt mabb, die dem Sender Defizite in den Programmleistungen bescheinigt hatte, hatte die UKW-Frequenz 98,2 ab Dezember an den Sender Oldiestar vergeben.
Während Paradiso-Chef Gülzow das Urteil begrüsste, hiess es von der mabb zunächst: kein Kommentar.
Der Medienrat müsse die Entscheidung erstmal auswerten. Medienanstalt-Direktor Hans Hege nennt das Urteil einen Freifahrtschein für Lizenzverstösse. Neuen Veranstaltern werde der Zugang zum knappen Frequenzspektrum erschwert.









