Wedel Software

Gericht entscheidet: Radio Paradiso darf vorerst weitersenden

Radio Paradiso 98.2Der 1. Dezember sollte das grosse Bäumchen-Wechseldich-Spiel für die neuen UKW-Frequenzen rund um Berlin markieren. Jetzt hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt den Medienwächtern in der mabb einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es entschied, dass Radio Paradiso vorerst weiter senden darf. Dabei fuhren die Richter schweres Geschütz gegen die Medienanstalt auf: die vor einem halben Jahr getroffene Entscheidung des Medienrates sei «beurteilungsfehlerhaft und damit rechtswidrig». Für den Lizenzentzug ab Dezember fehle eine ausreichende Begründung, urteilte das Gericht. So seien unter anderem Wort- und Musikanteil im Programm falsch berechnet worden. Auch habe die Medienanstalt das in Brandenburg ausgestrahlte Programm des Senders mit teils polnischsprachigen Beiträgen sowie angekündigte Programmänderungen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Antrag auf Berufung möglich. (AZ: VG 27 K 240.10; VG 27 L 224.10)

Es sei nicht auszuschließen, dass der Medienrat als zentrales Entscheidungsgremium der Anstalt bei einer zutreffenden Berechnung eine andere Entscheidung getroffen hätte, so die Richter weiter. Bis zu einer Neuentscheidung müsse der Medienrat Radio Paradiso deshalb eine vorläufige Sendeerlaubnis erteilen. Mit dem Urteil werde keine Aussage über die Qualität von Radio Paradiso getroffen. Die Medienanstalt mabb, die dem Sender Defizite in den Programmleistungen bescheinigt hatte, hatte die UKW-Frequenz 98,2 ab Dezember an den Sender Oldiestar vergeben.

Während Paradiso-Chef Gülzow das Urteil begrüsste, hiess es von der mabb zunächst: kein Kommentar.

Der Medienrat müsse die Entscheidung erstmal auswerten. Medienanstalt-Direktor Hans Hege nennt das Urteil einen Freifahrtschein für Lizenzverstösse. Neuen Veranstaltern werde der Zugang zum knappen Frequenzspektrum erschwert.

XPLR: MEDIA Radio-Report