Stellungnahme zu den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin zur Auswahlentscheidung des Medienrates über die bisher von Radio Paradiso genutzten Frequenzen
Der Medienrat wird über die Folgerungen beraten, die aus den Entscheidungen zu ziehen sind, wenn die schriftlichen Begründungen vorliegen und ausgewertet sind. Dazu gehört auch die Frage der Einlegung von Rechtsmitteln.
„Nach dem Eindruck aus der mündlichen Verhandlung scheint das Verwaltungsgericht Anforderungen an die Begründung für die Ablehnung einer weiteren Verlängerung zu stellen, die in der Praxis dazu führen können, dass nicht nur der Zugang Dritter zu den nach wie vor knappen UKW-Frequenzen erschwert wird, sondern dass auch der Anreiz sinkt, sich an die Zusagen zu halten, die ein Veranstalter vor der Auswahlentscheidung gegeben hat“, erklärte der Direktor der MABB, Dr. Hans Hege, in einer ersten Stellungnahme.