Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: 92.9 HiT FM Lizenzverlust war zulässig

929HITFMLogo-smallDie Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Sehr langsam. Im Sommer 2001 musste der Wiener Sender 92.9 HiT FM wegen einer Entscheidung der damals neu geschaffenen Radiobehörde KommAustria den Sendebetrieb einstellen. Die Zulassung ging stattdessen an den Schlagersender Arabella. Jetzt, mehr als 10 Jahre später, ist in dieser Sache das letzte (juristische) Urteil gefallen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde der 92.9 HiT FM GmbH gegen die damalige Lizenzvergabe als unbegründet abgewiesen. Die Argumente von 92.9 HiT FM, der seinerzeitige de facto Lizenzentzug sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht (92.9 HiT FM hatte viel Geld in den Sender investiert) und ein Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung gewesen, ließ der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte nicht gelten. Mit dem Spruch des EGMR ist nun ein Schlussstrich unter einen langen Rechtsstreit gezogen worden.

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