Die niederländische Behörde für Telekom „Agentschap Telecom“ genehmigte kommerziellen Hörfunkanbietern die Reduzierung der Strahlungsleistung für ein Jahr.
Aufgrund der aktuell hohen Energiepreise dürfen kommerzielle Anbieter die Sendeleistung ihrer UKW-Sender vorübergehend um maximal 3 dB reduzieren. Die Regelung trat schon am 15. November in Kraft.
Sendeanstalten, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können sich an die Behörde wenden. Die Radiolizenzen schreiben vor, dass die minimale und maximale Leistung eines UKW-Senders eingehalten werden muss. Eine höhere Sendeleistung sorgt für eine größere Reichweite und mehr potenzielle Zuhörer aber auch zu einem höheren Energieverbrauch.