SWR hält an NEWSZONE für junge Zielgruppe fest

Der SWR wird gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.10.2022 Berufung einlegen und will so erreichen, dass die NEWSZONE-App angeboten werden darf. „Dies tun wir nicht leichtfertig“, so der Intendant des SWR, Kai Gniffke. „Aber die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet, also auch der Generation Z. Mit einer Nachrichten-App als Teil von DASDING.de treffen wir genau die Bedürfnisse dieser ohnehin schwer zu erreichenden Zielgruppe.“

Newszone-Logo - individualisierbare Nachrichten-App des SWR für die Generation Z. (Bild: 
© SWR/DASDING)
Newszone-Logo – individualisierbare Nachrichten-App des SWR für die Generation Z. (Bild: 
© SWR/DASDING)

Das Landgericht Stuttgart hatte entschieden, dass die NEWSZONE-App so wie in der Fassung vom 14.04.2022 nicht mehr verbreitet werden darf. Es sieht die NEWSZONE-App als gesondertes Telemedienangebot, für das die Genehmigung fehle. Zum maßgeblichen Zeitpunkt des 14.4.2022 sei das Erscheinungsbild der App zudem presseähnlich gewesen.

Nachrichteninhalte von NEWSZONE weiterhin verfügbar

Die NEWSZONE-Inhalte werden weiterhin verfügbar bleiben. „Wir haben den gesetzlichen Auftrag, auch jungen Menschen Nachrichten anzubieten. Die Inhalte von NEWSZONE werden daher weiterhin über das DASDING.de oder auch auf Drittplattformen verfügbar sein. Lediglich die Ausspielung über die App stellen wir bis auf weiteres ein. Dies bedauern wir außerordentlich, denn damit entfällt nun ein Ausspielweg, der genau für die hier in Frage kommende Zielgruppe relevant ist. So wird ausgerechnet für junge Menschen eine Lücke im Zugang zum Nachrichtenbereich gerissen, was für niemanden von Interesse sein kann“, ordnet Gniffke weiter ein. Der Download der App in den App-Stores ist bis auf weiteres nicht mehr möglich und die bereits veröffentlichten Inhalte werden dort entfernt.

Die Inhalte von NEWSZONE finden sich unter www.dasding.de/newszone und bei TikTok.


Nachrichtenangebot für junge Menschen Teil des SWR Auftrags

(23.10.2022) Am 21.Oktober 2022 hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die NEWSZONE-App des Südwestrundfunks (SWR) so wie in der Fassung vom 14.04.2022 nicht mehr verbreitet werden darf.

Newszone-Logo - individualisierbare Nachrichten-App des SWR für die Generation Z. (Bild: 
© SWR/DASDING)
Newszone-Logo – individualisierbare Nachrichten-App des SWR für die Generation Z. (Bild: 
© SWR/DASDING)

„Wir bedauern diese Entscheidung”, so Kai Gniffke, Intendant des SWR. „Wir werden sie nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden. Durch unseren gesetzlichen Auftrag sind wir verpflichtet, alle Menschen mit Informationen und Nachrichten zu versorgen – auch junge Menschen. Daher werden wir weiterhin an Angeboten arbeiten, die im Nachrichtenbereich die Generation versorgen, die in den kommenden Jahren Verantwortung für unser Land übernehmen wird. Ungeachtet des Rechtsstreits zur Testversion von NEWSZONE ist der SWR weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren und gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und vielfältige Medienlandschaft im Südwesten zu sorgen.“

Mehrere Zeitungsverlage aus dem Südwesten hatten gegen die Testversion der NEWSZONE-App vom 14. April 2022 einen Unterlassungsantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gestellt, da sie dem SWR mit Blick auf die Nachrichten-App unzulässige Presseähnlichkeit vorgeworfen haben. Unter NEWSZONE finden die Nutzerinnen und Nutzer Nachrichten, die sowohl linear im Radio, online auf DASDING.de und mobil über eine App distribuiert werden. Zielgruppe sind 16- bis 25-Jährige, die mit Nachrichtenangeboten bisher schwer zu erreichen sind.