Am 18. August 2010 hat der Landesrundfunkausschuss der Bremischen Landesmedienanstalt (bre(ma die Direktorin beauftragt, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu ergreifen, um die aus der Zulagengewährung ihres Vorgängers an einen Mitarbeiter resultierenden Ansprüche geltend zu machen. Das Gremium folgt damit der Empfehlung des Rechts- und Finanzausschusses, welcher die Angelegenheit am 5. August in einer Sondersitzung beraten hatte.
Hintergrund ist die Gewährung einer unbefristeten Zulage durch den ehemaligen Direktor an einen Mitarbeiter, die nicht durch den Landesrundfunkausschuss genehmigt und später vom Landesrechnungshof beanstandet worden war. Der Widerruf der Zulage an den Mitarbeiter wurde durch das Arbeitsgericht in zwei Instanzen zurückgewiesen, weil die entsprechende schriftliche Zusage des ehemaligen Direktors keinen Widerrufsvorbehalt enthielt.
Der Vorsitzende Felix Holefleisch erklärte nach der Sitzung: „Durch die Zulagengewährung ist der (bre(ma ein erheblicher Schaden entstanden. Nach Abschluss des arbeitsrechtlichen Verfahrens muss nun alles versucht werden, den Schaden erstattet zu bekommen.“