Die Bremische Landesmedienanstalt (brema) wird von ihrem ehemaligen Direktor Wolfgang Schneider möglicherweise Schadensersatz in Höhe von knapp 100.000 Euro verlangen. Nach Recherchen von Radio Bremen geht es dabei um Gehaltszulagen von knapp 700 Euro monatlich, die Schneider einem Mitarbeiter der brema vor einigen Jahren gewährt hatte, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben.
Ein Anwalt der Landesmedienanstalt kommt nun zu dem Ergebnis, dass Wolfgang Schneider sich dabei der Untreue im Amt schuldig gemacht habe: Denn noch einige Monate vor der Gewährung der Zulage hatte der Rechtsausschuss des Landesrundfunkausschusses einen Antrag Schneiders abgelehnt, den Mitarbeiter eine Gehaltsstufe höher einzugruppieren.
Inzwischen haben sich das Arbeits- und das Landesarbeitsgericht mit dem Fall befasst und geurteilt, dass die Zahlung der Zulage wegen der besonderen Form der Zusage nicht widerrufen werden kann. Der Mitarbeiter erhält sie also auch künftig, obwohl es nach Ansicht der Bremischen Landesmedienanstalt keinen sachlichen Grund hierfür gibt.
In einem streng vertraulichen Papier für den Rechtsausschuss wird der Gesamtschaden mit knapp 100.000 Euro beziffert. Am Donnerstag, 5. August, berät der Rechtsausschuss das Gutachten und das weitere Vorgehen.