Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) räumt dem Sendenetzbetreiber Media Broadcast und den Radiosendern mehr Zeit ein, um sich vertraglich über bundesweite Sendekapazitäten im Rahmen des geplanten Digitalradios DAB plus zu einigen. Diese Entscheidung haben die Direktoren der Landesmedienanstalten auf ihrer Sitzung in Kassel getroffen. Ursprünglich hatten sie den Bewerbern bis zum 22. Juli eine Frist eingeräumt, entsprechende Verträge vorzulegen. „Damit reagieren wir auf die konstruktiven Gespräche, die die Partner miteinander führen“, so der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich.
Die Verträge sind Grundlage für die Entscheidung der ZAK über die Aufteilung der bundesweiten Übertragungskapazitäten. Voraussetzung für die Vergabe ist auch, dass die Gesamtheit der Programme die von den Landesmedienanstalten geforderte Vielfalt der Meinungen und Angebote widerspiegelt.
Im neuen bundesweiten Digitalradio wird das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio die Programme Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und D-Radio Wissen verbreiten.
Für weitere Kapazitäten hatten folgende private Sender beworben:
Entspannungsradio GmbH (LoungeFM)
ERF Medien e.V. (ERF Radio)
MEDIA BROADCAST GmbH (Telemediendienste)
Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (Radio Rauschgold)
Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH (ENERGY)
REGIOCAST DIGITAL GmbH (90elf – Dein Fußball-Radio; RemiX Radio; litera; EPG/Datenkanal und TPEG-Angebot in einem Programmbouquet)
The Walt Disney Company (Germany) GmbH (Radio Disney)
Das Digitalradio plus soll im Jahr 2011 bundesweit starten.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Thomas Fuchs, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.