Neues Angebot punktet mit großem Beitrag zur Meinungsvielfalt und hohem Wortanteil
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) erteilt der „nonstopnews.at gmbh“ eine Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet „WIEN ´INNERE STADT´ (Donaukanal) 93,6 MHz“, das rund um die Uhr auf Information, Nachrichten und Talk setzt. Das Themenspektrum soll breit aufgestellt sein und sich mit Innenpolitik, Europa, Weltgeschehen, Wien, aber auch Business und Börse, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien und Web befassen. Das unter dem Arbeitstitel „STANDARD“ geplante Radioprogramm soll ein im Wesentlichen eigengestaltetes 24-Stunden-Angebot sein, das in Kooperation mit der Redaktion der Tageszeitung „DER STANDARD“ erstellt wird.
Auf die Ausschreibung der Behörde hin waren letztlich insgesamt sieben Anträge ins Auswahlverfahren gekommen. „Im Vergleich zu den anderen Zulassungsanträgen leistet das Programmkonzept der nonstopnews.at gmbh den größten Beitrag zur Meinungsvielfalt im Versorgungsgebiet und erfüllt damit dieses, im Auswahlverfahren maßgebliche, gesetzlich definierte Auswahlkriterium am besten“ sagt Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria und des zuständigen Senats 1 der Behörde. „Wien erhält so ein völlig neues Privatradioangebot, dessen handelnde Personen sich laut Antrag der Idee verpflichtet fühlen, einen qualitativ hochwertigen Beitrag zu einer informierten Bevölkerung und damit zum demokratischen Diskurs zu liefern“, so Ogris.
Technisch wird „Radio STANDARD“ ca. 440.000 Hörerinnen und Hörer in Teilen des Wiener Stadtgebietes erreichen können. Die Frequenz 93,6 MHz wurde in Wien bisher noch nicht für die Veranstaltung eines UKW-Radioprogramms verwendet und kann nur unter besonderen, technischen Bedingungen bespielt werden, um Interferenzen mit anderen Programmen im nahen In- und Ausland zu verhindern. So wird nur der erste Gemeindebezirk mit dem neuen Angebot praktisch voll versorgt werden. In den weiteren Wiener Bezirken wird das Sendesignal nur teilweise zu empfangen sein, im 13. und 23. Bezirk hingegen gar nicht.
Die Zulassung ist auf eine Dauer von zehn Jahren befristet.
Unter dem Link ist der noch nicht rechtskräftige Zulassungsbescheid auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) veröffentlicht.