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Vorschläge zur Wahl einer Intendantin / eines Intendanten des BR

Bayerischer Rundfunk
Bayerischer Rundfunk

Gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 1 Bayerisches Rundfunkgesetz ist es Aufgabe des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, die Intendantin bzw. den Intendanten zu wählen. Das Vorschlagsrecht für mögliche Kandidatinnen und Kandidaten liegt allein beim Rundfunkrat.

Der amtierende Intendant, Ulrich Wilhelm, hatte im Juli 2020 angekündigt, für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Ulrich Wilhelm (Bild: ©BR)
Ulrich Wilhelm (Bild: ©BR)

Mit Schreiben vom 20. Juli 2020 hatte der Rundfunkratsvorsitzende Dr. Lorenz Wolf die Rundfunkrätinnen und -räte gebeten, Vorschläge für das ab 1. Februar 2021 neu zu besetzende Amt einzureichen. Die festgelegte Vorschlagsfrist ist am 15. September 2020 abgelaufen.

Folgende Personen wurden bis zum Fristende schriftlich vorgeschlagen:

  • Dr. Albrecht Frenzel, Verwaltungsdirektor des Bayerischen Rundfunks
  • Dr. Christian Vogg, Chief Data Officer und Bereichsleiter Dokumentation und Archive, Abteilung Digital beim Schweizer Radio und Fernsehen SRF
  • Dr. Katja Wildermuth, Programmdirektorin Mitteldeutscher Rundfunk

Der Rundfunkratsvorsitzende hat die Vorgeschlagenen befragt, ob sie für eine Wahl zur Verfügung stehen. Die Genannten haben sich dazu bereit erklärt.

Als Termin für die Wahl wurde die Rundfunkratssitzung am 22. Oktober 2020 festgelegt. Der Rundfunkrat wählt die Intendantin bzw. den Intendanten des Bayerischen Rundfunks für die Dauer von 5 Jahren mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Quelle: Pressemitteilung des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunk

XPLR: MEDIA Radio-Report