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Es bleibt dabei: Sendeerlaubnis für Oldiestar

Oldie-StarDer Medienstaatsvertrag sieht nach der zweiten Lizenzperiode eine Ausschreibung vor. Dabei ist das Fortführungsinteresse des bisherigen Lizenzinhabers zu berücksichtigen. Dieser hat aber – anders als bei der ersten Verlängerung – auch dann keinen absoluten Vorrang, wenn er alle Zusagen und Verpflichtungen eingehalten hat. Vielmehr hat der Medienrat eine Auswahlentscheidung zu treffen, bei der der zu erwartende Vielfaltsbeitrag das zentrale Kriterium ist. Der Medienstaatsvertrag sichert damit den Zugang zu den nach wie vor knappen UKW-Frequenzen. Ein Ausschreibungsverfahren hat nur dann die notwendige Offenheit, wenn sein Ergebnis nicht von vornherein feststeht. Der Medienrat hat 10 Antragsteller angehört und eine Auswahlentscheidung nach den gesetzlichen Kriterien getroffen.

Oldiestar hat trotz der bisher wesentlich geringeren technischen Reichweite über längere Zeit beachtliche Programmleistungen erbracht, insbesondere im journalistischen Bereich der Berichterstattung aus Berlin und Brandenburg, die zusammen mit konkreten Zusagen auch für kirchliche Inhalte für die Zukunft eine bessere Vielfaltsprognose begründen als für Radio Paradiso und alle anderen Antragsteller. Auch die Musikfarbe ist eine Bereicherung der Gesamtvielfalt.

Radio Paradiso ist vom Medienrat wiederholt, zuletzt 2009, auf Defizite bei den zugesagten Programmleistungen hingewiesen worden. Diese haben beim Medienrat Zweifel begründet, ob in der Zukunft wesentliche Verbesserungen beim Wortprogramm zu erwarten sind. Charakteristisch ist bisher eine vom Musikformat bestimmte Wellness-Ausrichtung unter Verzicht auf Programmelemente, die die an der Musik interessierten Hörer stören könnten. Das steigert zwar die Reichweiten und trifft auf eine entsprechende Nachfrage, doch trägt es nicht zu einem von journalistischen und christlichen Inhalten geprägten Programmprofil bei. Zudem konnte der Medienrat bei den Gesellschaftern aus dem christlichen Bereich weder nach den Unterlagen noch in der Anhörung eine hinreichende Bereitschaft erkennen, auf einen Ausbau journalistischer Elemente auch in den Hauptsendezeiten hinzuwirken und zu ihrer Finanzierung beizutragen.

Von der Diakonie, einem der Gesellschafter, haben den Medienrat einen Tag vor der heutigen Sitzung zwar Ankündigungen künftiger Unterstützung erreicht. Der Medienrat sah sich dadurch aber nicht veranlasst, das gesamte Vergabeverfahren unter Einschluss aller anderen Bewerber wieder zu eröffnen und seine Auswahlentscheidung vom 11. Mai 2010 zu ändern.

Der Medienrat hat heute auf der Grundlage der Auswahlentscheidung vom 11. Mai 2010 die Sendeerlaubnis für Oldiestar mit Auflagen und Begründung beschlossen.

XPLR: MEDIA Radio-Report