Die Rundfunkbehörde der USA, die Federal Communications Commission (FCC), hat klare Regeln im Umgang mit aufgezeichneten Rundfunksendungen, die als live verkauft werden. Gemäß Abschnitt 73.1208 der FCC-Bestimmungen müssen Rundfunkstationen ihrem Publikum mitteilen, dass Programmmaterial aufgezeichnet wurde, wenn „die Zeitabläufe besondere Bedeutung haben oder nachdem der Eindruck erweckt wurde, dass es sich um gleichzeitig mit der Ausstrahlung aufgezeichnetes Material handelt“.
Kurz nachdem sie im Dezember die Genehmigungen und Lizenzen von drei UKW-Sendern wegen Unstimmigkeiten widerrufen hatte, wurde Ende Januar auch eine Untersuchung gegen die Salem Media Group beendet.Am 11. Dezember 2017 richtete das Präsidium eine Anfrage an die Salem-Tochtergesellschaft New Inspiration, dem Lizenznehmer von KRLA. Salems Radiostation KRLA-AM 870 in Los Angeles hatte die kommerzielle Call-In-Show „HealthLine Live“ als „live“ ausgestrahlt, obwohl diese jedoch tatsächlich aufgezeichnet worden war. Die Sendung, die nach der bereits im August 2017 eingegangenen Beschwerde zur Aktion des FCC-Büros führte, wird samstags auf über 20 Salem-Stationen ausgestrahlt. Der Moderator deutete während der Show mehrmals an, dass er Anrufe von Zuhörern entgegennimmt und live mit ihnen spricht.
Ende Januar hat die FCC mit der Salem Media Group eine Vereinbarung geschlossen, in der Salem einer Strafe in der Höhe von 50.000 USD zugestimmt hat. Zudem verpflichtet sich der Konzern, innerhalb von 60 Tagen einen Überwachungs- und Compliance-Plan für drei Jahre aufzustellen. Das FCC-Büro gibt ausdrücklich an, dass die Maßnahme „ein Signal an die Industrie sendet, dass die Kommission weiterhin sicherstellen wird, dass die Lizenznehmer die Live-Senderegel einhalten.“
Deutsche Verhältnisse?
Auch in Deutschland werden als Live vorgetäuschte Sendungen angeprangert, zum Beispiel von ÜberMedien oder FairRadio. Der Deutsche Journalisten-Verband DJV hat eine klare Meinung, die Pressesprecher Hendrik Zörner gegenüber radioszene.de so formuliert:
Schummeleien und Tricksereien vertragen sich nicht mit der Glaubwürdigkeit des Journalismus. Das gilt bei allen Unterschieden für die USA wie für Deutschland. Hierzulande üben die Landes-
medienanstalten die Aufsicht aus. Das kann bis zum Entzug der Rundfunklizenz gehen. Es ist im Interesse aller Journalistinnen und Journalisten, saubere Arbeit abzuliefern. Denn schlimmer als eine Geldstrafe wäre der dauerhafte Imageverlust bei Hörern und Zuschauern.