
Grund für diese Maßnahmen war der Wegfall bestimmter Zulassungsvoraussetzungen in § 5 Abs. 2 sowie in § 27 Abs. 1 NMedienG. Zudem entfiel die Förderungsfähigkeit der Veranstalterin aufgrund von fehlenden Nachweisen der zweckentsprechenden Mittelverwendung.
„Die Versammlung hat sich diese harte Entscheidung nicht leicht gemacht. Leider war Radio Leinehertz aber anhaltend nicht in der Lage, die korrekte Verwendung öffentlicher Mittel vollständig nachzuweisen. Deshalb ist eine weitere Förderung nicht mehr zu verantworten,“ erläutert Gerald Heere, stv. Vorsitzender der Versammlung.
Stellungnahme von radio leinehertz 106.5 dazu:

Im gesamten Zeitraum der begonnenen Konsolidierung wurde ein – auch von anderen unbestritten – qualitativ hochwertiges Programm ausgestrahlt, in dem auch gesellschaftliche Gruppen regelmäßig zu Wort kamen, die bei anderen Medienanbietern keine feste Sendeplätze bekommen. Nun muss die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat der 106,5 Rundfunkgesellschaft feststellen, dass die Niedersächsische Landesmedienanstalt die Zulassung des Bürgerradios Leinehertz in Hannover widerrufen und dessen finanzielle Förderung zum 1. April 2019 einstellen wird.
Damit bleibt der 106,5 Rundfunkgesellschaft gGmbH kein anderer Weg als Insolvenz anzumelden. Dies gerade auch, nachdem einzelne Gesellschafter noch zu Beginn der Woche angeboten hatten, mit finanziellen Mitteln die Umstrukturierung in der gGmbH und im Sender zu stützen.
radio leinehertz 106.5 sendet in der Region Hannover auf 106,5 MHz UKW und 102,15 MHz im Kabel: Der Sender ist auch via Livestream auf www.leinehertz.de zu empfangen.
Quellen: NLM, leinehertz 106,5









